Kindesmord: Prozess am LG Wiener Neustadt vertagt
- Am 26. März sind die Sachverständigen am Wort

Am Landesgericht Wiener Neustadt hat sich am Dienstag ein 26-jähriger Niederösterreicher wegen Mordes verantworten müssen. Andreas P. hatte im Juni 2002 in Brunn am Gebirge (Bezirk Mödling) das 15 Monate alte Mädchen seiner Lebensgefährtin durch Schläge auf den Kopf so schwer verletzt, dass es Tage später im Krankenhaus starb. Der Prozess wurde in den Abendstunden auf den 26. März (9.30 Uhr) vertagt.
Der Staatsanwalt fordert die Einweisung des Angeklagten. Selbst der Verteidiger des aus zerrütteten Familienverhältnissen stammenden Mannes betonte, dass es in diesem Fall "nichts zu verniedlichen" gebe und die Tat "nicht die eines normalen Menschen" gewesen sei.
Unter Alkohol- und Drogeneinfluss
Der 26-Jährige gab an, sich dermaßen über die permanente Abwesenheit seiner Lebensgefährtin geärgert zu haben, dass er die Kontrolle verlor. Nachdem er der kleinen Amanda schwerste Schädelverletzungen zugefügt hatte, legte er - unter dem Einfluss von Alkohol und Marihuana stehend - das noch lebende Kind wieder zurück in das Gitterbett und deckte es zu.
Angeklagter fühlte sich ausgenutzt
P. hatte die damals 21-jährige Mutter von Amanda Ende April 2002 kennen gelernt. Die Frau zog nach kurzer Zeit in seine Eigentumswohnung ein. In den rund 15 Wochen Beziehung zwischen Andreas P. und Michaela K. kam es laut dem Angeklagten zu keinerlei Geschlechtsverkehr. Vielmehr fühlte er sich ausgenutzt, weil die Kindesmutter am Abend meist wegging und den 26-Jährigen mit dem Kind allein zurück ließ.
Von ihrer tatsächlichen beruflichen Betätigung als Striptease-Tänzerin in einem Wiener Lokal wusste P. bis zuletzt nichts. Denn Michaela K. gab ihm gegenüber an, in einer Bank zu arbeiten.
"Hat immer den lieben Papa gespielt"
"Vor mir hat er immer den lieben Papa gespielt", so die 22-Jährige bei der Befragung. Sie bestritt Vorwürfe, sie hätte sich zu wenig um ihr Kind gekümmert. Auf wenig Verständnis beim Richter stieß ihre damalige Reaktion auf das Verhalten von Andreas P., der der Kleinen zwölf Tage vor dem Mord Verletzungen (blaue Flecken, Anm.) zugefügt hatte.
"Er hat immer behauptet, sie sei gestürzt", so die 22-Jährige, die bereits mit dem Gedanken spielte, mit ihrer Tochter in ein Frauenhaus zu gehen. In der Zeit der Lebensgemeinschaft mit Andreas P. war Michaela K. mit einem anderen Mann verheiratet. Sie wurde unmittelbar nach der Tat vorübergehend in U-Haft genommen. Der Frau wird Unterlassung der Obsorgepflicht vorgeworfen.
Der Prozess soll am 26. März mit der Einvernahme von Sachverständigen fortgesetzt werden. Sie werden zum psychischen Zustand des Angeklagten Auskunft geben.
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