Mord statt Suizid: Acht Jahre Haft für Grazer
- Frau starb bei absichtlich verursachtem Verkehrsunfall
Wegen Mordes und vorsätzlicher Körperverletzung wurde ein 29-jähriger Mann am Mittwoch von einem Grazer Geschworenensenat (Vorsitz: Helmut Krischan) zu acht Jahren Haft verurteilt. Er hatte vor einem Jahr in selbstmörderischer Absicht zwei Autos gerammt. Im ersten Fall blieb es bei einer leichten Blessur und Blechschaden, beim zweiten Versuch unmittelbar darauf wurde eine 49-jährige Frau tödlich verletzt. Der Angeklagte aus der Landeshauptstadt hatte sich nicht schuldig gefühlt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Horst M. fuhr am 27. Jänner 2002 in Graz auf der stark befahrenen Kärntnerstraße. Laut Anklage war er mit rund 70 km/h unterwegs, als er seinen Wagen in selbstmörderischer Absicht frontal gegen einen entgegenkommenden Pkw lenkte. Doch zwei Lenker konnten im letzten Moment ausweichen und wurden nur leicht gestreift. So rammte der Lebensmüde den Wagen dahinter, der allerdings bereits zum Stehen gekommen war. Einer der Lenker wurde leicht verletzt, ansonsten entstand zunächst nur Blechschaden.
Doch der Mann ließ von seinem Vorhaben nicht ab: Er gab wieder Gas und beschleunigte abermals auf rund 70 km/h. Der zweite Zusammenstoß mit einem Pkw hatte fatale Folgen: Eine 49-jährige Frau wurde schwerst verletzt, wenige Tage später starb die Mutter zweier Kinder. Horst M. hingegen überlebte den Crash leicht verletzt und wurde ambulant behandelt. Als Motiv für seinen Selbstmordversuch nannte er die Trennung von seiner Freundin und den Auszug aus der gemeinsamen Wohnung.
Horst M. fühlte sich selbst nicht schuldig. "Wenn ich gewusst hätte, was passiert, wäre ich dazu nie fähig gewesen", betonte er vor Gericht. Er wollte nach eigenen Angaben nach der Trennung von seiner Freundin nicht mehr leben. Sie hatte die Beziehung nach eineinhalb Jahren beendet. Die Ex-Freundin wies im Zeugenstand jede Schuld an dem Vorfall von sich. "Wir haben die Beziehung ganz normal beendet. Wenn es nicht passt, dann passt es eben nicht", so die junge Frau. Dass sie das Türschloss ausgetauscht und zwei Männer zu ihrem Schutz in ihrer Wohnung gehabt habe, erklärte sie damit, dass ihr die Polizei dazu geraten habe. "Er ist immer vor dem Haus gestanden, ich habe mich bedroht gefühlt", so die Zeugin.
Die Geschworenen entschieden, dass es sich bei ersten Crash um vorsätzliche Körperverletzung und im zweiten Fall um Mord gehandelt habe. Der Angeklagte erbat sich drei Tage Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil von acht Jahren Haft
- übrigens zwei Jahre weniger als die Mindeststrafe - ist damit nicht rechtskräftig.
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