Das österreichische e-Government Gütesiegel
- Die Auszeichnung für vertrauenswürdiges e-Government
Sicherheit im Internet: Das Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport (BMöLS) verleiht mit dem e-Government-Gütesiegel eine neue Qualitätsauszeichnung. Sie soll die Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit für Produkte, Websites oder Internetapplikationen signalisieren.
Mit dieser neuen Initiative setzt das Bundesministerium einen weiteren Schritt in Richtung innovative Verwaltung. Die Schaffung einheitlicher Qualitätskriterien soll bei den Bürgern mehr Vertrauen in das e-Government schaffen.
Die Kriterien
Die Auszeichnung wird an Unternehmen, Behörden und Organisationen verliehen, die sich verpflichten die jeweiligen technischen e-Government-Kriterien zu erfüllen. Die Liste der technischen Kriterien wird unter www.guetesiegel.gv.at abzurufen sein. Die Website befindet sich derzeit im Aufbau. Soweit technische und sicherheitstechnische Klärungen nötig sind und zu entscheiden ist, ob ein spezielles Produkt den vorgegebenen unveröffentlichten Strategien entspricht, werden diese vom Zentrum für sicherer Informationstechnologie A-SIT beurteilt.
Das Gütesiegel
Das Gütesiegel kann für Hard- und Softwareprodukte sowie Anwendungen vergeben werden, deren Einsatzgebiet e-Government ist und die die technischen Kriterien erfüllen. Darunter fallen z. B. die folgenden:
- Chipkarten und sonstige Sicherheitseinrichtungen, die das "Konzept Bürgerkarte" erfüllen,
- Teile von Internetauftritten, die den Zugang zu Verwaltungsinformationen oder Verwaltungstransaktionen ermöglichen,
- Serveranwendungen, die Internetdienste servicieren oder den Zugang zu Verwaltungsinformationen oder Verwaltungstransaktionen ermöglichen,
- Portale für Verwaltungsinformationen und Transaktionen,
- Zahlungssysteme für die elektronische Verwaltung
- ...
Im Falle von Beschwerden ist ein Streitbeilegungsmechanismus vorgesehen. Es wurde in der IKT-Stabsstelle eine Schlichtungsstelle eingerichtet, durch die Streitigkeiten betreffend technische e-Government Kriterien außergerichtlich, rasch beigelegt werden sollen. Die Anrufung der Schlichtungstelle ist für Bürgerinnen und Bürger kostenfrei.
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