Vorerhebungen gegen österreichische Großbanken
- Zahlreiche Banker müssen vor den Kadi
- Staatsanwaltschaft leitete Vorerhebungen ein
Die so genannte "Lombard-Affäre" hat für die österreichischen Banken ein brisantes Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft hat - wie die "Presse" berichtet - Vorerhebungen eingeleitet. Vorgeworfen wird den Spitzenbankern ein Verstoß gegen das Kartellgesetz. Werde tatsächlich Anklage erhoben, drohten nicht nur saftige Strafen, sondern vielleicht sogar der Verlust der Geschäftsführer-Befugnis.
Den Chefs der heimischen Großbanken flattert, wie die Zeitung in ihrer Samstag-Ausgabe berichtet, in diesen Tagen äußerst unangenehme Post ins Haus: Das Landesgericht für Strafsachen Wien lädt nach Informationen der Zeitung insgesamt 13 Banker, darunter die Chefs aller Großbanken, vor. Vorgeworfen werde den Bankern der Verstoß gegen § 129 des Kartellgesetzes im Rahmen des so genannten "Lombard-Clubs".
Banken-Chefs trafen sich im Hotel Bristol
In diesem "Club" im noblen Wiener Ringstraßenhotel Bristol hatten sich Jahre lang die Bankchefs und der Chef der Nationalbank regelmäßig zum Mittagessen getroffen und dabei nach ihrer Darstellung über Branchenprobleme gesprochen. Die EU sah das aber ganz anders: Nachdem die Kanzlei des jetzigen Justizministers Dieter Böhmdorfer (F) die Banker bei der EU angezeigt hatte, waren Mitte 2002 insgesamt 8 Institute - bei denen es zuvor Hausdurchsuchungen gegeben hatte, wobei zahlreiche Unterlagen beschlagnahmt worden waren - wegen angeblicher Zinsabsprachen von der EU verurteilt worden. Sie mussten insgesamt 124,3 Mio. Euro Strafe zahlen und haben dagegen Berufung eingelegt. Ob sie damit durchkommen, ist derzeit noch ungewiss.
Schon knapp nach der Verhängung der EU-Strafe wurde auch in Österreich eine Strafanzeige gegen die Banker erstattet. Eingebracht wurde sie von der Anwaltskanzlei Kanzlei Böhmdorfer-Gheneff. Dieser Anzeige schloss sich später auch der Verein für Konsumenteninformation (VKI) an, der für angeblich geschädigte Bankkunden auf dem Zivilrechtsweg eine Entschädigung verlangt und über diese Anzeige an die EU-Unterlagen herankommen möchte. Bisher hatten die EU-Behörden, wie von der APA berichtet, sowohl dem VKI als auch Justiz- und Konsumentenschutzminister Böhmdorfer die Einsicht in die entsprechenden Unterlagen verweigert.
Nun hat laut "Presse" die - dem Justizminister weisungsgebundene - Staatsanwaltschaft Vorerhebungen eingeleitet. Einige Banker seien bereits als Beschuldigte geladen und müssen demnächst vor Gericht erscheinen.
Banken könnten vor Gericht landen
Sollten die jetzigen Vorerhebungen der Staatsanwaltschaft in Österreich in Sachen "Lombard-Club" ein strafbares Verhalten ergeben, wird es für die Banker brisant: Der Paragraf 129 des alten Kartellgesetzes sehe für Kartellmissbrauch eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen von bis zu 360 Tagessätzen vor. Nachdem für Bank-Generäle der höchstmögliche Tagsatz anzunehmen sei, müsste, so schreibt die "Presse", jeder der Betroffenen also bis zu 117.000 Euro Strafe zahlen.
Familiendrama in St. Pölten15:23
Bluttat: Bub ist totÄrzte kämpften erfolglos: Achtjähriger Bub nach Kopfschuss gestorben

