EU-Richtlinie: Kontoüberziehungen droht das Aus
- Die Arbeiterkammer (AK) begrüßt den EU-Plan
- VKI- Studie: Kostenexplosion bei Kontoüberziehungen
Formlose Kontoüberziehungen wie bisher könnten schon ab 2004 der Vergangenheit angehören. Grund dafür ist eine neue EU-Konsumentenschutz-Richtlinie ("Verbraucherkredit-Richtlinie"), nach der es geborgtes Geld nur noch nach aufwändiger Prüfung und Beratung geben soll. Die österreichischen Sparkassen laufen Sturm gegen die Pläne der EU, bei Kontoüberziehungen und Kreditvergaben die Bonität der Kunden zu prüfen. Die Arbeiterkammer (AK) begrüßt die von der EU geplanten Maßnahmen.
Die Arbeiterkammer (AK) begrüßt die von der EU geplanten Maßnahmen in einer Novelle zur Verbraucherkreditrichtlinie, die noch heuer beschlossen werden soll. Der Richtlinienentwurf bedeute mehr Schutz und bessere Informationen für die Konsumenten, meint AK-Konsumentenschützer Harald Glatz. "Nicht nachvollziehbar" sei daher die Kritik des Österreichischen Sparkassenverbandes, der die Richtlinie heute als "überzogen" bezeichnet hatte.
Die Banken protestieren heftig
Der Sparkassenverband habe die Auswirkungen der neuen Richtlinie auf Überziehungs- und Fremdwährungskredite "unnötig drastisch dargestellt". Laut Entwurf müssen Kreditinstitute bei der Vergabe von Krediten künftig stärker als bisher die Zahlungsfähigkeit der Kunden überprüfen und darauf schauen, dass die Konsumenten im Zusammenhang mit der Aufnahme von Krediten nicht in finanzielle Schwierigkeiten geraten.
Die Sparkassen-Kritik, wonach die Richtlinie ein "Todesstoß für jede kurzfristige Kontoüberziehung" sei, bezeichnet Glatz als unrichtig. Laut Entwurf müssen die Konsumenten bei Überschreitung des eingeräumten Überziehungsrahmens schriftlich informiert werden, dass dies der Fall sei. "Eine Maßnahme, die dringend notwendig ist", meint man bei der AK. Aus der AK-Konsumentenberatung seien Fälle bekannt, in denen Konsumenten über die Überziehung des Rahmens nicht informiert wurden und die Bank ohne Wissen der Konsumenten die Überweisungen eingestellt habe.
Auch den vorgesehenen verpflichtenden Abschluss einer Lebensversicherung bei Aufnahme eines endfälligen Fremdwährungskredits hält die Arbeiterkammer für "zweckmäßig". Eine solche Absicherung ermögliche letztlich eine vollständige Tilgung des Kredites. Für den Kunden minimiere sich damit das Risiko größere Summen durch Kursänderungen zu verlieren.
Allein in Österreich betragen die Kontoüberziehungen derzeit 50 Milliarden Euro. Die EU will diese Überschuldung mit der Richtlinie eindämmen und sieht unter anderem verschärfte Informations- und Aufklärungspflichten gegenüber den Kunden vor. So muss der Kreditgeber künftig prüfen, ob die Aufnahme eines Kredites für den Kunden überhaupt zwecksmäßig und für seine Interessen am Besten geeignet sei. Ausgenommen von den neuen Bestimmungen wären nur Hypothekarkredite, Überziehungskredite aber nicht.
Auch Fremdwährungskredite vor dem Aus?
Auch Fremdwährungskrediten droht durch die Richtlinie das Aus: Denn diese sieht vor, dass an Stelle des Kunden künftig die Kreditinstitute dafür haften sollen, dass der so genannte "Tilgungsträger" - meist eine fondsgebundene Lebensversicherung - für die Rückzahlung eines Fremdwährungskredites ausreicht. Da die Banken aber nicht das Rückzahlungsrisiko des Kunden übernehmen wollen, werden sie eben keine Fremdwährungskredite mehr anbieten, sollte die Richtlinie in der derzeitigen Form im Kraft treten.
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