Donnerstag, 13. Februar 2003

Israel empört: Sharon droht Kriegsverbrecher-Anklage!

  • Schwere diplomatische Krise
  • PLUS: Alle Hintergründe des Konflikts im Nahen Osten!

Israel ist empört: Belgien behält sich per Höchstgericht-Entscheid das Recht vor, Israels Ministerpräsidenten Sharon als Kriegsverbrecher anzuklagen! Grund: Die Massaker von Sabra und Shatila im Libanon 1982. Mit 1.500 Toten. Das Urteil beschwor eine diplomatische Krise herauf: Israels Staatspräsident Katzav schickte ein Protestschreiben an König Albert II. Belgien weist die Kritik aus Israel zurück.

Ministerpräsident Ariel Sharon kann somit nach Ablauf seiner Amtszeit in Belgien wegen der Massaker angeklagt werden. Katzav schrieb einen Brief an König Albert II., in dem nach Angaben des Präsidialamts in Jerusalem Belgien "jegliches moralische Recht" abgesprochen wird, israelische politische Führer und Offiziere der israelischen Armee vor Gericht zu stellen.

Israels Botschafter aus Belgien abgezogen
Außenminister Netanyahu hat den israelischen Botschafter in Brüssel, Yehudi Kenar, umgehend zu Konsultationen nach Jerusalem zurückbeordert. Die belgische Justiz habe "den Terrorismus legitimiert", sagte Netanyahu. Amtsvorgänger Peres sprach von einer "sehr ernsten" Belastung der israelisch-palästinensischen Beziehungen. Der belgische Botschafter in Tel Aviv, Wilfred Geens, ist in das Außenministerium in Jerusalem zitiert worden, wo ihm eine Protestnote ausgehändigt wurde.

Der belgische Außenminister Louis Michel hat Israels Kritik am belgischen Gerichtshof zurückgewiesen. Michel bedauerte am Donnerstag, dass sein israelischer Amtskollege Benjamin Netanyahu den Richterspruch als Affront gegen Israel und Legitimierung des Terrors bezeichnet habe. "Das sind unbegründete Anschuldigungen", sagte der Minister im belgischen Parlament.

Israel: "Unbedeutendes Belgien nicht Richter der Welt"
Israels Justizminister Meir Shitreet nannte es "inakzeptabel, dass diese kleine und unbedeutende Nation nun der Richter für die ganze Welt sein soll". Dies sei "eine Schande für das Rechtssystem in diesem Land", erklärte der Likud-Politiker.

Gerichtsentscheid: Sharon kann angeklagt werden, Ermittlungen werden fortgesetzt
Das belgische Kassationsgericht hatte am Mittwoch entschieden, Sharon während seiner Amtszeit nicht in Belgien den Prozess wegen der Massaker in den Beiruter Palästinenser-Flüchtlingslagern zu machen.

Das Höchstgericht ließ aber die Möglichkeit neuer Ermittlungen nach dem Ende von Sharons Amtszeit und dem Verlust seiner Immunität offen. Es entschied zugleich, dass die Ermittlungen gegen den ehemaligen israelischen Militärkommandanten Amos Yaron fortgesetzt werden können. Dieser war neben Sharon in der Klage der belgischen Staatsanwälte vor zwei Jahren als Beschuldigter genannt worden. Ein untergeordnetes Gericht soll nun klären, ob genug Beweise für einen Prozess gegen Yaron vorliegen.


Belgien hat 1993 ein Gesetz zur weltweiten Verfolgung von Kriegsverbrechen erlassen, unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Verdächtigten. 1999 wurde das Gesetz ergänzt um die Tatbestände Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Nach der von Sharon befehligten israelischen Libanon-Invasion 1982 metzelten mit Israel verbündete libanesische Rechtsmilizen der christlichen Falange-Partei (Kataeb) in Sabra und Shatila unter den Augen der israelischen Besatzungsarmee mindestens 1.500 palästinensische Zivilisten, darunter viele Frauen und Kinder, nieder. Eine offizielle israelische Untersuchungskommission und der Oberste Gerichtshof Israels bestätigten die Mitschuld Sharons, der daraufhin als Verteidigungsminister zurücktreten musste.

Im Jänner 2002 kam in Beirut der libanesische Ex-Minister und ehemalige maronitische Milizführer Elie Hobeika bei einem Autobombenanschlag ums Leben. Hobeika, der maßgeblichen Anteil an den Massakern von Sabra und Shatila gehabt haben soll, hatte zuvor seine Bereitschaft bekundet, sich vor der Justiz zu verantworten und in Belgien auszusagen. Die libanesische Regierung hat den israelischen Geheimdienst Mossad für die Ermordung Hobeikas verantwortlich gemacht.

In Belgien wurde der Gerichtsentscheid begrüßt. Positiv äußerten sich amnesty international (ai) und Human Rights Watch. "Ein mutiger und ethischer Weg, der gegen die Straflosigkeit bei den schlimmsten Verbrechen gerichtet ist", schrieb die führende Brüsseler Zeitung "Le Soir".

Klägeranwalt Luc Walleyn zeigte sich zufrieden, dass der Fall nach dem Ende der Immunität des Ministerpräsidenten fortgesetzt werden kann. "Die höchste Rechtsinstanz in diesem Land hat die Universalität des belgischen Völkermordgesetzes bestätigt."

13.2.2003 15:33