Änderung für ungerechte EU-Praxis soll kommen
- EU will gleiche Rechte für ausländ. Angehörige v Unionsbürgern
- Europaparlament will Kommissionsvorschlag noch liberalisieren

In der EU lebende ausländische Familienangehörige von Unionsbürgern sollen diesen - endlich - rechtlich weitgehend gleichgestellt werden. Bisher gab es in unzähligen Fällen große Probleme bei Reisen von Ehepaaren innerhalb der EU.
Ein konkretes Beispiel aus der Praxis: Ein Paar, das in England lebt, will nach Wien - die Frau besitzt trotz Daueraufenthalts in London die peruanische Staatsbürgerschaft. Für die Reise nach Österreich braucht er nur seinen Pass. Sie muss um ein Visum ansuchen, Gebühren zahlen und lange Amtswege erledigen.
Ein entsprechender Vorschlag der Europäischen Kommission, der am Montag (gestern) vom Europäischen Parlament in Straßburg in erster Lesung behandelt wurde, soll vor allem bei der Freizügigkeit in der EU deutliche Verbesserungen bringen. Bisher hat es etwa bei gemeinsamen Reisen von Ehepaaren in hunderttausenden Fällen Probleme bei der Einreise in ein anderes EU-Land gegeben, weil einer der Partner kein Unionsbürger war.
Solche restriktiven Verwaltungsvorschriften sollen nach dem Willen der EU nun auf das absolut Notwendige beschränkt werden und die Freizügigkeit der Bürger keinesfalls behindern dürfen. Der Vorschlag sieht vor, dass künftig nicht mehr eine befristete Aufenthaltserlaubnis für den Angehörigen des Unionsbürgers erteilt wird, sondern die Eintragung in ein Bevölkerungsregister erfolgt. Damit verbunden ist als Neuerung ein Recht auf Daueraufenthalt von mindestens vier Jahren.
Wird der Bürger erwerbstätig, genügt eine einfache Erklärung. Sonst muss er erklären, dass er über eine ausreichende Existenzgrundlage verfügt. Die Mitgliedsstaaten dürfen aber in diesem Zusammenhang kein Mindesteinkommen oder -vermögen festlegen. Grundsätzliche Möglichkeiten zur Einschränkung des Rechts auf Einreise und Aufenthalt sieht die Richtlinie nur aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Gesundheit vor.
Parlament will noch mehr Freiheit
Eine Mehrheit im Parlament will noch weiter gehen als von der Kommission vorgeschlagen. So soll das Aufenthaltsrecht auch auf gleichgeschlechtliche Partner ausgeweitet werden, sofern im Aufnahmeland nichteheliche Partnerschaften den ehelichen gleichgestellt sind.
Auch soll dem Familienangehörigen das Aufenthaltsrecht nicht deshalb verweigert werden können oder erlöschen, weil er wegen einer schweren Krankheit, eines Unfalls oder sonstiger humanitärer Gründe Sozialhilfe in Anspruch nehmen muss, oder weil sein Angehöriger verschieden ist. Das Aufenthaltsrecht soll außerdem bestehen bleiben, wenn die Ausländer ihren Aufnahmestaat wegen Wehrpflicht, schwerer Krankheit, Schwangerschaft und Geburt vorübergehend verlassen. Ansonsten ist eine Abwesenheit nur bis zu einem Jahr möglich.
Heftige Kontroversen löste im Europaparlament ein zweiter Richtlinienentwurf aus, mit dem die Einreise und der Aufenthalt von arbeitssuchenden Drittstaatsangehörigen geregelt werden soll. Das von Kommissar Antonio Vitorino vorgelegte Konzept sieht eine generelle Öffnung des europäischen Arbeitsmarktes vor, allerdings mit einer nationalen Korrekturmöglichkeit, die je nach Aufnahmefähigkeit und Arbeitslosenquote gegen Null tendieren kann. Indem ausländischen Arbeitskräften je nach Wunsch die Pensionsansprüche erhalten bleiben oder ausgezahlt werden sollen und sie für einen gewissen Zeitraum das Recht erhalten, nach einer Rückkehr in die Heimat wieder in der EU arbeiten zu dürfen, soll ihnen der Druck genommen werden, unbedingt in der Union bleiben zu müssen.
Diese Vorschläge wurden von der christlich-demokratischen Europäischen Volkspartei (EVP) als viel zu weitgehend abgelehnt, weil es - wie deren Sprecher Hartmut Nassauer sagte -, bei über 15 Millionen Arbeitslosen in der Union abgesehen von einzelnen Branchen keinen generellen Arbeitskräftebedarf gebe. Völlig unrealistisch sei auch die kurze Frist von drei Wochen, nach der ein Arbeitsplatz mit einem Ausländer besetzt werden dürfe, wenn sich dafür kein EU-Arbeitnehmer finde. Auch wenn das Parlament bei dieser Richtlinie kein Mitentscheidungsrecht besitzt, verlangt es dennoch eine weitere Liberalisierung. So soll die Möglichkeit für nationale Einschränkungen ganz wegfallen und selbst illegal Eingewanderte sollen ihren Aufenthalt legalisieren können.
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