Donnerstag, 13. Februar 2003

Fußi wegen Beleidigung von FPÖ-Politikern verurteilt

  • Urteil bedingt - 80 Euro Strafe
  • Privatkläger Stadler, Kabas, Windholz und Achatz

Zu einer bedingten Strafe von 80 Euro (40 Tagsätze von zwei Euro) wurde am Wiener Straflandesgericht der Vorsitzende der "Demokraten", Rudolf Fußi, verurteilt. Der Beklagte soll der FPÖ vorgeworfen haben, "dass letztlich die Wirtschaftsliberalen aus der Partei weggeekelt werden sollen und der deutschnationale Flügel und das braune Gesindel rund um Stadler, Achatz, Kabas und Windholz jetzt auch wieder federführend tätig sein werden."

Die Genannten klagten. Erschienen waren am Verhandlungstag Ewald Stadler, Hilmar Kabas und Ernest Windholz. Hans Achatz ließ sich wegen eines Bandscheibenvorfalls entschuldigen.

Strafe: Mindesttagsatz
Bei der Strafe handelt es sich laut Richterin Natalie Frohner um den Mindesttagsatz, da Fußi nach eigenen Angaben momentan kein Einkommen hat. "Sie bleiben dabei, dass Sie noch immer von Zuwendungen von Freunden und Bekannten leben?", so Frohner. Fußi bejahte. Der Beklagte nahm das Urteil ebenso wie der Anwalt von Achatz, Johannes Hintermayr, an. Der Anwalt von den restlichen Privatklägern, Michael Rami, gab keine Erklärung ab. Fußi muss die Anwaltskosten der gegnerischen Partei übernehmen. "Seid ihr teuer", fragte er im Anschluss an die Verhandlung. "Sicher teurer als die Geldstrafe", meinten die Vertreter der FPÖ-Politiker.

Urteilsbegründung
Richterin Frohner begründete ihr Urteil damit, dass der Wortlaut, den Fußi getätigt habe, "unzweifelhaft feststeht". Der Beklagte habe in Kauf genommen, dass - indem er das Gesagte in einer Pressekonferenz verlautbart hatte - die Aussagen von den Medien weitergegeben werden. Fußi hielt am Anfang des Verfahrens seine getätigte Aussage aufrecht. "Ich habe aber keinen der vier Privatklägern beleidigen wollen oder persönlich angesprochen. Wenn sich jemand beleidigt fühlt, entschuldige ich mich gerne", sagte der Initiator des Abfangjäger-Volksbegehrens. "Auch wenn Herr Fußi niemanden persönlich gemeint hat, aber wenn ich jemanden namentlich nenne, stelle ich diesen ins Zentrum", sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Zudem sei das Wort "Gesindel" herabsetzend. "Die Bezeichnung ist in jedem Fall beleidigend", meinte Frohner.

Die Verhandlung
In der Verhandlung wurden die vier Zeugen, für Achatz kam sein Landesparteisekretär Klaus Nittmann, hauptsächlich mit Dokumentationen, die die Verteidigung von Fußi, Ronald Gingold, vorlegte, konfrontiert. Die Medienberichte und Schriften des Dokumentationsarchivs des Österreichischen Widerstandes sollten beweisen, dass mit Taten, Worten und Handlungen braunes Gedankengut verbreitet wurde. U.a. wurde Stadler auf seine Rede bei der Sonnwendfeier, in der er die NS-Zeit mit der anschließenden Besatzungszeit gleichgestellt hatte, angesprochen. Er, Stadler, habe gemeint, dass man die Opfer der Besatzungsmächte auch entschädigen solle und dies soll auch in das Entschädigungsgesetz aufgenommen werden.

Auch die von Windholz getätigte Aussage bei einer Rede bei einer Parteiveranstaltung "unsere Ehre heißt Treue" kam zur Rede. Windholz sagte vor Gericht aus, dass ihm der SS-Leitspruch nicht bekannt gewesen sei. "Erst ein Parteifreund hat mich darauf aufmerksam gemacht und ich bin sofort zurück zum Rednerpult und habe das unmissverständlich klar gestellt." Er wollte "in keinster Weise" das nationalsozialistische Regime verherrlichen. "Das NS-Regime war ein verbrecherisches", sagte der niederösterreichische Landeschef.

13.2.2003 12:57