Freispruch von versuchtem Mord und Vergewaltigung
- Wiener frei - Keine Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft
Nach fast zweistündiger Beratung sprachen heute, Dienstag, Nachmittag die Geschworenen den 32-jährigen Manfred A., der wegen versuchten Mordes an seinem Kind und Vergewaltigung seiner Freundin angeklagt war, zum zweiten Mal frei. Beim ersten Mal hatte der Richter den Freispruch nicht akzeptiert: "Irrtum der Geschworenen".
Das Verfahren wurde bereits im vergangenen November durchgeführt. Damals wurde das Urteil - ebenfalls ein Freispruch - von den Berufsrichter wegen Irrtums der Geschworenen ausgesetzt. Bei dem heutigen Prozess verzichtete die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel. Das Urteil ist somit rechtskräftig.
Die Geschworenen hatten es nicht leicht, das es für die Tat keine Zeugen gab. Jene zwei Männer, die das 32-jährige Opfer als Mittäter angab, konnten bis heute nicht gefunden werden. Beide Versionen, die des Angeklagten und die des Opfers, wären somit möglich gewesen. Es stand Aussage gegen Aussage.
Seltsame Geschichte
Manfred A. wurde laut Anklage vorgeworfen, vor fast eineinhalb Jahren nach Problemen mit der Unterhaltszahlung mit zwei weiteren Männern in die Wohnung gestürmt zu sein und seine ehemalige Freundin geschlagen zu haben. Danach soll er das damals 20 Monate alte Kind in der Wohnung seiner ehemaligen Lebensgefährtin in Wien-Fünfhaus aus dem Fenster geworfen haben. Angelique überlebte den Sturz aus 7,6 Meter Höhe unverletzt. Die Mutter fing das Mädchen auf (!) und verhinderte den Aufprall auf dem Beton. Als die Frau in die Wohnung zurück kam, wurde sie nach eigenen Angaben von A. vergewaltigt.
Zweifel
Zweifel an dieser Version der Geschichte hegte der Anwalt des Angeklagten, Johannes Schmidt. Denn für ihn sei es nicht möglich, dass A. minutenlang ein zwölf Kilo schweres Mädchen mit der ausgestreckten Hand gehalten hat, bis die Mutter auf den Gehsteig geeilt war. Hinzu komme, dass sich das Opfer sehr spät dazu entschloss, zur Polizei zu gehen. "Auch eine Untersuchung beim Amtsarzt verweigerte sie", sagte der Anwalt. Sogar das Kind blieb trotz des spektakulären Sturzes nach Angaben der Ex-Freundin dem Arzt fern.
Möglicher Fall mit 39 km/h
Ein medizinisches und ein technisches Gutachten belegten, dass es möglich sei, dass ein Kind unverletzt von jemanden aufgefangen werden kann. Gerechnet von der Höhe und dem Körpergewicht habe das Mädchen eine Geschwindigkeit von 39 Stundenkilometer bekommen. "Das ist, wie wenn man einen Menschen mit etwa 80 Kilogramm ruhig halten müsste", so der technische Sachverständige.
A. sagte auch aus, dass sie an dem besagten Tag freiwillig miteinander Geschlechtsverkehr hatten. Er habe nach der Trennung regelmäßigen sexuellen Kontakt zu der Frau gehabt. "Der Sex ist für mich ohne Gewalt abgelaufen", so der Angeklagte. Der Mann hatte mit der 32-Jährigen einige Monate eine Beziehung unterhalten. Das Kind kam erst nach der Trennung auf die Welt.
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