Dienstag, 4. Februar 2003

Schnurlostelefon: TA will Rekurs bei OGH einbringen

  • Sprecherin: "Gehen in nächste Instanz"

Die Telekom Austria (TA) will gegen das Urteil des Kartellgerichts, das noch nicht rechtskräftig sei, beim Obersten Gerichtshof (OGH) Rekurs einlegen, kündigte TA-Sprecherin Sigrid Bachinger an. "Wir werden in die nächste Instanz gehen", so die Sprecherin. Über die Gründe für den Rekurs wollte sie keine Angaben machen.

Das Kartellgericht hatte entschieden, dass die TA künftig beim Verkauf des Siemens-Schnurlostelefons der Marke "Flexitel FT 400" die Kunden über die Entsperrmöglichkeiten "klar ersichtlich und eindeutig" informieren muss. Die TA hatte den Kunden diese Entsperrmöglichkeiten bisher vorenthalten, was nach Ansicht der Kartellbehörde wettbewerbswidrig ist.

Über das Schnurlostelefon kann primär nur über die TA telefoniert werden, erst durch eine Entsperrung des Geräts wird ein Telefonieren über alternative Anbieter möglich.

Weitere Informationen:

  • Telekom-Website

    4.2.2003 16:58