Dienstag, 4. Februar 2003

Regulator: Telekom Austria & Schnurlostelefone

  • "Über Entsperrmöglichkeiten informieren"
  • Damit Kunden auch über alternative Netze telefonieren können

Die Telekom Austria (TA) darf das von ihr seit Sommer 2002 beworbene und verkaufte Siemens-Schnurlostelefon der Marke "Flexitel FT 400" künftig weiter verkaufen, muss den Käufern künftig allerdings die bisher vorenthaltene Entsperrinformation mitliefern, teilte der Telekomregulator mit. Über das Schnurlostelefon konnte nämlich primär bisher nur über die TA telefoniert werden, erst durch eine Entsperrung des Geräts wurde ein Telefonieren über alternative Anbieter möglich.

Die TA hatte ihren Kunden diese Entsperrinformation aber bisher vorenthalten und über die Kundeninformation auf der Verpackung des Geräts den Eindruck erweckt, dass mit diesem Schnurlostelefon nicht über alternative Netze telefoniert werden könne. Daraufhin hatte die Telekom-Control-Kommission (TKK) im Oktober 2002 beim Kartellgericht einen Antrag gestellt, damit überprüft werde, ob darin ein Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung aus kartellrechtlicher Sicht vorliege.

Kartellgericht-Entscheid
Das Kartellgericht habe nun entschieden, dass die TA künftig beim Verkauf dieses Schnurlostelefons die Kunden über die Entsperrmöglichkeiten "klar ersichtlich und eindeutig" informieren müsse, betonte die Rundfunk- und Telekom Regulierungs GmbH. Eine Information nur auf der Homepage sei nicht ausreichend.

Weitere Informationen:

  • Telekom-Website

    4.2.2003 15:20