Schweiz: Ja bei Referendum über Demokratiereform
- Mehrheit stimmt Ausweitung der Volksrechte zu
- Zustimmung auch bei Abstimmung über Spitalsfinanzierung
Die Volksabstimmungen in der Schweiz am Sonntag haben zwei klare Ja erbracht. Das Schweizer Volk räumte sich mehr Mitwirkungsrechte in der Bundespolitik ein: Mehr als 70 Prozent sprachen sich in einer Volksabstimmung für ein allgemeines Initiativrecht zu Gesetzesvorschlägen und mehr Mitsprache in der Außenpolitik aus. Die Stimmbeteiligung war aber eine der schwächsten der letzten Jahre, wobei in einzelnen Kantonen weniger als ein Fünftel der Stimmberechtigten zur Urne gingen.
Die beschlossene Reform der Volksrechte bringt den Schweizern eine allgemeine Volksinitiative, mit der 100.000 Schweizerinnen und Schweizer vorschlagen können, dass die Verfassung oder Gesetze geändert werden sollen. Ist die allgemeine Volksinitiative einmal eingereicht, hat das Parlament die Aufgabe, die darin aufgezeichneten Vorschläge sachgerecht auf Gesetzes- oder Verfassungsstufe umzusetzen. Missachtet das Parlament diesen Auftrag oder Inhalt und Zweck einer allgemeinen Volksinitiative, so kann eine Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht werden. Das auf eidgenössischer Ebene neue Volksrecht wird bereits in sechs Kantonen praktiziert.
Als zweite Änderung im Bereich der Volksrechte wird das bereits bestehende so genannte fakultative Staatsvertragsreferendum ausgedehnt. Eine Volksabstimmung kann damit gegen deutlich mehr Staatsverträge ergriffen werden, und zwar wenn diese wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert. Wie bei einem normalen Referendum sind 50.000 Unterschriften nötig. Die bestehenden Volksrechte werden durch die Neuerungen nicht beeinträchtigt.
Gebilligt wurde in einer weiteren Abstimmung auch das Bundesgesetz zur Krankenhausfinanzierung, das die Westschweizer Krankenkasse Assura mit dem Referendum zu Fall bringen wollte. Das Gesetz regelt die Kantonsbeiträge an den Behandlungskosten von Patienten mit einer Zusatzversicherung in öffentlichen und öffentlich subventionierten Krankenhäusern.
Laut dem Schlussresultat wurde die Ergänzung der Volksrechte mit 70,3, die Beteiligung der Kantone an der Subventionierung der Zusatzversicherten mit 77,4 Prozent angenommen. Für die Einführung der allgemeinen Volksinitiative und die Ausweitung des fakultativen Staatsvertragsreferendums bedurfte es bisher der Mehrheit des Volkes und der Stände. Beim Referendum gegen die Spitalfinanzierung genügte die Mehrheit des Volkses (Volksmehr). Beide Vorlagen wurden - ein seltener Fall - in allen Kantonen angenommen.
Stimmbeteiligung bei 28,9%
Die Stimmbeteiligung lag nach einem flauen Abstimmungskampf bei 28,9 Prozent. Der Minusrekord liegt bei 26,7 Prozent im Jahre 1972. Gegen die Volksrechtsrevision hatten sich die SP und die SVP ausgesprochen. Das Referendum gegen die Spitalfinanzierung kam von den beiden Westschweizer Krankenkassen Assura und Supra.
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