Kapitaler Hirsch wurde zwei Wilderern zum Verhängnis
- Bedingte Freiheitsstrafen für Bayern

Mit einer spektakulären Verfolgungsjagd samt Polizeihubschrauber und zwei Suchhunden hatten Gendarmen am 8. September 2002 in Fusch an der Glocknerstraße (Pinzgau) zwei Wilderer aus Schleching (Bayern) gestellt, die kurz zuvor einen kapitalen 18-Ender-Hirsch und ein Hirschtier erlegt hatten. Die Männer zeigten sich heute, Donnerstag, vor dem Salzburger Einzelrichter Franz Xaver Egger geständig. Sie wurden zu einer noch nicht rechtskräftigen Freiheitsstrafe von sechs bzw. zehn Monaten auf Bewährung verurteilt.
Obwohl der 48-jährige Maurer Robert R. einschlägig vorbestraft war, hat er sich von seinem Freund, dem 32-jährigen Albert F., zur Jagd überreden lassen. Und das war auch nicht das erste Mal, dass die beiden auf verbotene Pirsch gingen. Zwischen 1995 und 2002, so die Beschuldigten heute vor Gericht, hätten sie in Tirol und Bayern bereits vier Gämsen geschossen.
Sie bestritten aber den Vorwurf von Privatbeteiligten-Vertreter Rechtsanwalt Christoph Aigner, ein Mafia ähnliches Netzwerk zwischen Österreich und Deutschland aufgebaut und erlegtes Wild gewerbsmäßig weiterverkauft zu haben. "Wir wollten das Fleisch selber essen", beteuerte Albert F.
Mit einer Pistole und einem für die Jagd verbotenen, umgebauten Kleinkalibergewehr (mit abgesägtem Lauf, Anm.) in der Tasche und in getarnter Kleidung machten sich die Bayern nach Fusch in das Jagdgebiet der Landwirtschaftskammer auf, das Albert F. schon zuvor bei einer Wanderung inspiziert hatte. Den Hirsch, der "plötzlich da gestanden ist und den wir vorher nie gesehen haben", schilderte F. Eine Bleikugel aus dem Kleinkalibergewehr von Robert R. habe das Tier getroffen. Es konnte noch 30 Meter weiterlaufen, dann stürzte es in einen Graben und erlitt einen Schädelbruch.
Als die Wilderer die 160 Kilogramm schwere Beute in eine Schlucht schleiften, wurden sie von Aufsichtsjäger Josef Ebner von einer Hütte aus beobachtet. Der alarmierte sofort die Gendarmerie. In der Zwischenzeit schnitten die Wilddiebe dem Hirschen noch den Kopf ab, um sich das Geweih zu sichern. Zum Zerlegen des Tieres reichte die Zeit nicht mehr aus. Die Gendarmerie waren ihnen schon auf der Spur. Schnell zogen sie sich noch ein normales Wandergewand über.
Den Gesamtschaden von 10.870 Euro hat heute der Verteidiger der Wilderer an Rechtsanwalt Aigner bar überreicht. Für den vorbestraften Robert R. fiel die Strafe um drei Monate höher aus. Beide erbaten sich noch Bedenkzeit. Rechtsanwalt Aigner hatte vor der Urteilsverkündung um eine strenge Bestraftung plädiert, um gegen den "Abenteuer-Tourismus" präventiv vorzugehen.
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