Schuss auf Polizisten brachte Grazer vor Gericht
- 36-jähriger warf Kracher in den Hof: "Wollte Wäsche schützen"

Als es bei einem 36-jährigen Grazer am Abend an der Tür läutete, schoss der Mann hinaus und verletzte einen Polizisten am Bein. Seine Begründung: "So spät kommt mich niemand mehr besuchen, und es treiben sich immer Leute im Haus herum". Hausbewohner hatten die Polizei gerufen, weil der Mann schon tagsüber Probleme gemacht hatte. Am Dienstag stand der Grazer im Straflandesgericht vor einem Schöffengericht. Der Staatsanwalt beantragte seine Einweisung in eine Anstalt. Das Urteil wurde für Nachmittag erwartet.
Harald S. lebt mit seiner Mutter, einer pensionierten Lehrerin, in einer Wohnung. Der Mann, der noch nie gearbeitet hat, leidet unter "tiefgreifenden Bewusstseinsstörungen", so Staatsanwalt Manfred Kammerer. Im August vorigen Jahres kam es zu mehreren Vorfällen, die den Mann schließlich vor Gericht brachten. Zunächst fühlte er seine im Hof aufgehängte Wäsche von "Fremden" bedroht: "Um die Wäsche zu schützen, habe ich ein paar Kracher gezündet", erklärte er vor Gericht.
"Meine Mutter sagte, ich soll sie beschützen"
Dann bemerkte er, dass ein von ihm aufgeschichteter Holzstoß in Unordnung geraten war. Da er die Nachbarn verdächtigte, warf er ein paar Holzscheite durch deren Küchenfenster. Die Bewohner verständigten schließlich die Polizei. Doch als die Beamten gegen 21.00 Uhr in dem Haus eintrafen, lag der Angeklagte bereits im Bett. "Ich bin furchtbar erschrocken, weil die Glocke so laut läutet", meinte er. Dann habe er sich mit seiner Mutter "beraten", um schließlich sein Kleinkalibergewehr aus dem Schrank zu nehmen. Er öffnete die Wohnungstür und feuerte einen Schuss ab, der einen Polizisten genau in den Oberschenkel traf. In der Folge schloss er sich wieder in der Wohnung ein und konnte erst nach Stunden dazu bewegt werden wieder herauszukommen. Mittlerweile hatte sich auch die Sondereinheit "Cobra" im Haus eingefunden.
"Meine Mutter hat gesagt, ich soll sie beschützen", war seine Erklärung für die Vorfälle. Da er nicht zurechnungsfähig war, konnte er nicht angeklagt werden. Der Staatsanwalt beantragte nur die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Ein Urteil wurde für Nachmittag erwartet.
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