Dienstag, 28. Jänner 2003

Berlin: Gesichtskontrolle für Personal am Flughafen

  • "ZN-Face" vergleicht Biometriepunkte mit gespeicherten Werten
  • Wien-Schwechat wartet Ergebnisse von Feldversuchen ab

Der Flughafen Berlin-Tegel hat als erster in Deutschland Gesichtsscanner zur Sicherheitsüberprüfung des Personals eingeführt. Wie die Flughafen-Holding am Dienstag mitteilte, läuft die Anlage zur biometrischen Gesichtserkennung seit Anfang des Jahres im Testbetrieb. Am Flughafen Wien-Schwechat will man zunächst die Ergebnisse solcher Feldversuche abwarten, bevor man ein biometrisches Kontrollsystem einführt.

Das System "ZN-Face" stelle sicher, dass alle sensiblen Bereiche des Flughafens nur von Mitarbeitern betreten werden könnten, die im System gespeichert seien, hieß es. Zugang werde nur demjenigen gewährt, dessen Gesicht vom System "erkannt" werde und mit dem Sicherheitsausweis übereinstimme. Die Anlage ist den Angaben zufolge täuschungssicher, da die so genannten Biometriepunkte des Gesichts, die bei der Überprüfung mit dem gespeicherten Bild abgeglichen werden, als unveränderbar gelten.

Einsatz auch an Terminals denkbar
Sollte der Testbetrieb erfolgreich abgeschlossen werden, wollen die Betreiber das System auf den Berliner Flughäfen Tegel und Schönefeld auch an den Terminals einsetzen. In Wien-Schwechat besteht bereits seit einigen Jahren für nicht öffentlich zugängliche Bereiche ein Zugangskontrollsystem, bei dem die Beschäftigten mit ihren Spezialausweisen verglichen werden, und zwar sowohl von einem Computer als auch von einem Diensthabenden. Dieses System, das laut Airport-Sprecher Hans Mayer nicht auf der Erkennung biometrischer Merkmale basiert, hat sich bewährt.

Schwechat beobachtet Feldversuche
Ob ein System wie in Berlin-Tegel irgend wann auch in Schwechat eingeführt wird, steht vorerst nicht fest. Mayer: "Speziell nach den Terrorananschlägen vom 9. September gibt eine Reihe von Anbietern verschiedener Systeme auf dem Markt. Wir beobachten die Szene sehr genau. Es sind ja einige Feldversuche im Laufen. Sobald verlässliche Ergebnisse vorliegen, wird entschieden, was wir wann für welchen Bereich einsetzen."

Gesetztliche Vorgaben beachten
Der Einsatz eines Kontrollsystem müsse auch die gesetzlichen Vorgaben berücksichtigen, betonte Mayer. "Die Devise ist: ein höchstmögliches Maß an Sicherheit mit vernünftigen Ressourcen." Bei der Ausweitung eines Kontrollsystems wie das Gesichtsscanning auf den Passagierbereich gebe es das Problem, dass Vergleichsdaten fehlen. "Man kann ja nicht von jedem Passagier ein Foto lagernd haben", sagte Mayer.

Weitere Infromationen:

  • Flughafen Berlin-Tegel
  • Flughafen Wien-Schwechat

    28.1.2003 16:37