Buxhofer wegen Dopings 18 Monate gesperrt
- Berufung gegen Urteil noch offen

Der österreichische Radprofi Mathias Buxhofer ist am Montag vom der Antidoping-Kommission des Österreichischen Radsport-Verband (ÖRV) für 18 Monate wegen Dopings gesperrt worden. Der 29-jährige Vorarlberger wäre damit bis 14. August 2004 gesperrt, wäre deshalb, weil noch nicht feststeht, ob er gegen das ÖRV-Urteil berufen wird oder nicht. Wie Buxhofers Schweizer Anwalt Daniel Thaler mitteilte, will man erst die schriftliche Begründung abwarten und dann über eine etwaige Berufung entscheiden.
Buxhofer war am 15. August 2002 während der Dänemark-Rundfahrt positiv auf Norandrosteron getestet worden. Sein Rennstall Phonak hatte den Feldkircher daraufhin schon auf Grund des Resultats der A-Probe umgehend suspendiert. Nach dem ebenfalls positiven Befund der B-Probe wurde der Vertrag rückwirkend per 15. August aufgelöst. Die Sperre läuft deshalb bis 14. August 2004, da im Radsport die "rennfreien" Monate November, Dezember und Jänner bei Dopingsündern nicht gezählt werden.
Fahrlässiges Handeln
Unter Vorsitz von Jurist Gernot Schaar entschied der ÖRV-Antidopingausschuss, dem noch Ex-Profi Gerhard Zadrobilek und der Mediziner Thomas Balzer angehören, am Montag nach geheimer Beratung über die Strafe gegen Buxhofer. Der Weltverband (UCI) sieht bei vorsätzlichen Vergehen eine Sperre von vier Jahren vor, bei fahrlässigen nur zwei. Im Falle des ehemaligen Phonak-Fahrers entschied das Gremium auf fahrlässiges Handeln, reduzierte die Strafe aber auf 18 Monate.
Kein Kavaliersdelikt
"Doping ist kein Kavaliersdelikt", betonte Zadrobilek und verwies darauf, dass das UCI-Reglement bei positiver A- und B-Probe wenig Handlungsspielraum lasse. "Wir wollten zwar kein Exempel statuieren, doch die UCI hat ihre Parameter bei Dopingvergehen."
Zwei Berufungsmöglichkeiten
Buxhofer, der am Montag keine Stellungnahme abgeben wollte, hat nun zwei Berufungsmöglichkeiten. Die erste Instanz wäre das Österreichische Anti-Doping-Komitee, die zweite der Internationale Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne, der sich der Causa aber nur annimmt, sofern der Vorarlberger zuvor den Zivilrechtsweg beschreitet.
Geldstrafe und Kostenersatz
Buxhofer, Olympiateilnehmer in Sydney, erhielt neben der Sperre von 18 Monaten auch noch eine Geldstrafe von 1.500 Franken (1.022 Euro) und muss einen Kostenersatz für das Verfahren in Höhe von 700 Euro entrichten. Der Feldkircher hat im Vorfeld der Sitzung des Antidoping-Ausschusses des ÖRV durchklingen lassen, dass er bei einem Strafausmaß von mehr als einem halben Jahr seine Karriere wohl vorzeitig beenden werde.
Familiendrama in St. Pölten15:23
Bluttat: Bub ist totÄrzte kämpften erfolglos: Achtjähriger Bub nach Kopfschuss gestorben
Grand Prix von Monaco17:07
Webber holt Monte CarloAustralier ist sechster Sieger im sechsten Rennen. Gerüchte um Vettel-Wechsel.
