4 Tote bei Zug-Crash: Haft für Fahrdienstleiter
- Urteil nicht rechtskräftig
4 Menschen starben bei dem Zug-Crash auf der Donauufer-Bahn bei Klein Pöchlarn: Wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen und fahrlässiger Körperverletzung wurde nun der ÖBB-Fahrdienstleiter des Bahnhofs Spitz a.d. Donau zu 18 Monaten Haft, davon sechs Monate unbedingt, verurteilt. Er hatte den Güterzug und die Draisine irrtümlich zugleich auf die eingleisige Strecke gelassen.
Rechtsanwalt Arno Likar (Graz) meldete namens seines - seit Beginn der Untersuchungen des Unglücks geständigen - Mandanten volle Berufung an, Staatsanwalt Eberhard Pieber gab keine Erklärung ab. Die Entscheidung von Einzelrichter Helmut Weichhart ist somit nicht rechtskräftig.
Zu Beginn der Verhandlung sprach der Verteidiger von einer Verkettung unglücklicher Umstände. Sowohl die mit sechs ÖBB-Bediensteten besetzte Draisine als auch der Güterzug waren außerplanmäßig unterwegs gewesen. Zehn Minuten nach der Fahrerlaubnis für den Güterzug gab Z. auch dem entgegenkommenden Kleinwagen frei - in der irrigen Annahme, das vom Draisine-Fahrer genannte Ziel läge außerhalb einer Begegnungsmöglichkeit.
Zur Sprache kam, dass diese Punktanfrage des - schwer verletzten, nicht vernehmungsfähigen - Fahrers (bis km 40, Anm.) eher unüblich war. Dass das GPS-System zum Zeitpunkt der Fahrt nicht aktiviert war, hätte am Unglück nichts geändert, da die Draisine ja die Freigabe hatte.
"Gratwanderung zwischen technischem System und menschlicher Kontrolle"
Ein als Zeuge befragter ÖBB-Mitarbeiter, der mit der Untersuchung befasst war, sprach von einer "gewissen Gratwanderung zwischen technischem System und menschlicher Kontrolle". Die ÖBB haben Konsequenzen aus dem tragischen Unfall gezogen und Schwachstellen behoben: So wurden - neben Änderungen beim GPS-Gebrauch - Dienstanweisungen erlassen, dass in den zuständigen Zugleitstellen Kilometerangaben einzutragen sind.
Der - unverletzt gebliebene - Führer des Güterzuges sah die Draisine in einer unübersichtlichen Kurve aus kurzer Distanz, leitete eine Notbremsung ein und warf sich auf den Boden: "Dann hat's furchtbar gekracht." Es habe geraucht und gestunken, per Handy verständigte er den Bahnhof Spitz und sicherte noch einen davon rollenden Waggon der Draisine.
Der Staatsanwalt verwies in seinem Schlussvortrag darauf, dass bei dieser einspurigen und daher besonders gefährlichen Strecke größtmögliche Vorsicht hätte walten müssen. Ein Blick auf die Panoramatafel hätte dem Fahrdienstleiter die Lage gezeigt. Die vom Verteidiger angesprochene Wiedergutmachung an den externen Schäden (u.a. der Feuerwehr, Anm.) bezeichnete Pieber als "grotesk": Davon würde kein Toter wieder lebendig. Z., der fünf der sechs Opfer gut gekannt hatte, hoffte in seinem Schlusswort, dass ihm die Hinterbliebenen irgendwann verzeihen können.
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