Finanzministerium: Keine UMTS-Steuerrückerstattung!
- Deutschland: Grundlagen für eine Umsatzbesteuerung fehlt
- MIndestens 2 Mobilfunkbetreiber fordern Steuer-Geld zurück
·UMTS-Lizenz
Mobilfunker wollen Steuer zurück
·2003 bis 2007
Effekte der UMTS-Auswirkung
·Mobilkom-UMTS
Kommerzieller Start erst im April
·UMTS bis 2007
14.500 Jobs & 3 Mrd. € Investitionen
Das deutsche Bundesfinanzministerium hat Forderungen zweier UMTS-Mobilfunklizenznehmer zurückgewiesen, Umsatzsteuer in Milliardenhöhe erstattet zu bekommen. Die Regulierungsbehörde, die den Unternehmen die Lizenzen verkauft habe, nehme keine erwerbswirtschaftlichen Tätigkeiten wahr, so ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums in Berlin. Die Behörde gehe daher davon aus, dass die Grundlagen für eine Umsatzbesteuerung der UMTS-Lizenzeinnahmen fehlten.
"Konsequenterweise konnte daher auch kein Ausweis der Mehrwertsteuer in den Rechnungen gegenüber den Lizenznehmern vorgenommen werden." Die Regulierungsbehörde und das Bundesfinanzministerium erwarteten, dass diese Einschätzung von der zuständigen Finanzbehörden bestätigt werde.
Ein Sprecher des wegen mangelnder Geschäftsaussichten aus dem Markt ausgeschiedenen Mobilfunkunternehmens Quam hatte am Dienstag gesagt, man wolle eine Erstattung der Umsatzsteuer von rund 1,17 Milliarden Euro erreichen, die bei der Versteigerung der Lizenzen angefallen sei. Deshalb habe man von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post eine Rechnung über die Lizenzkosten von umgerechnet mehr als acht Milliarden Euro angefordert, in der die enthaltene Umsatzsteuer von 16 Prozent ausgewiesen sei. Damit bestätigte der Sprecher einen Vorabbericht des Magazins "DM Euro" vom Dienstag. Vodafone D2 teilte mit, die rechtliche Beurteilung werde geprüft.
Hintergrund der Hoffnungen der Mobilfunkunternehmen auf eine Steuerrückerstattung ist, dass auf die im Sommer 2000 von der Regulierungsbehörde im Auftrag des Bundes für knapp 100 Milliarden DM versteigerten sechs UMTS-Mobilfunklizenzen möglicherweise Umsatzsteuer entrichtet werden muss. Das Finanzamt Bonn war dieser Frage im Herbst vergangenen Jahres mehrere Wochen lang bei der Regulierungsbehörde nachgegangen, ohne bislang sein Prüfungsergebnis bekannt gegeben zu haben.
