Dt. UMTS-Lizenznehmer wollen Steuerrückerstattung
- Beträge in Milliardenhöhe gefordert
Mindestens zwei der sechs UMTS-Mobilfunklizenznehmer in Deutschland wollen von den Steuerbehörden Umsatzsteuer in Milliardenhöhe erstattet bekommen. Ein Sprecher des wegen mangelnder Geschäftsaussichten aus dem Markt ausgeschiedenen Mobilfunkunternehmens Quam sagte am Dienstag, man wolle eine Erstattung der Umsatzsteuer von rund 1,17 Mrd. Euro erreichen, die bei der Versteigerung der Lizenzen angefallen sei.
Deshalb habe man von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post eine Rechnung über die Lizenzkosten von umgerechnet mehr als acht Mrd. Euro angefordert, in der die enthaltene Umsatzsteuer von 16 Prozent ausgewiesen sei. Damit bestätigte der Sprecher einen Vorabbericht des Magazins "DM Euro" vom Dienstag.
Ein Sprecher der Regulierungsbehörde sagte, neben Quam habe noch ein weiteres Mobilfunkunternehmen eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer angefordert. Den Namen des Unternehmens wollte der Sprecher jedoch nicht nennen. Bisher habe die Behörde auf die Anforderungen jedoch nicht reagiert, da die rechtliche Lage noch nicht abschließend geklärt sei.
Eine mögliche Erstattung der Umsatzsteuer würde sich auf knapp sieben Mrd. Euro summieren und die zum Teil hochverschuldeten Mobilfunkunternehmen deutlich entlasten.
Hintergrund der Hoffnungen der Mobilfunkunternehmen auf eine Steuerrückerstattung ist, dass auf die im Sommer 2000 von der Regulierungsbehörde im Auftrag des Bundes für knapp 100 Mrd. DM versteigerten sechs UMTS-Mobilfunklizenzen möglicherweise Umsatzsteuer entrichtet werden muss. Das Finanzamt Bonn war dieser Frage im Herbst vergangenen Jahres mehrere Wochen lang bei der Regulierungsbehörde nachgegangen, ohne bisher sein Prüfungsergebnis bekannt gegeben zu haben.
Unklar ist bisher Angaben aus Branchenkreisen zufolge, ob bei es sich bei der Versteigerung um einen hoheitlichen Akt handelt, bei dem die Steuerpflicht entfällt, oder ob wegen einer Gewinnerzielungsabsicht der Versteigerungserlös umsatzsteuerpflichtig ist. Auch sei noch nicht geklärt, ob die mögliche Umsatzsteuer bereits in den Lizenzkosten enthalten sei oder noch zusätzlich zu den Lizenzkosten entrichtet werden müsse. Zuletzt hatte es in der Branche geheißen, die sechs Lizenznehmer könnten möglicherweise die in dem Kaufpreis enthaltene Umsatzsteuer als Vorsteuer bei den Steuerbehörden ihres jeweiligen Firmensitzes steuermindernd in Abzug bringen.
