Mittwoch, 22. Jänner 2003

Österreichs Bankgeheimnis hängt an Schweizer Politik

  • Grasser: Koexistenzmodell wohl über 2010 hinaus abgesichert
  • Differenzierung nach Herkunftsland der Sparer unzulässig

Österreich kann sein Bankgeheimnis uneingeschränkt erhalten. Aber nur, solange die Schweiz und andere Finanzzentren bis zu den USA nicht bereit sind, auf Anfrage ausführliche Informationen (nach OECD 2002) über Spar-Erträge weiterzugeben.

Wenn aber die Eidgenossen und einige andere Finanzzentren diese Standards zum Infotausch akzeptieren, muss auch Österreich auf den automatischen Informationsaustausch übergehen.

Die EU-Finanzminister müssen allerdings noch einmal einstimmig die Gleichwertigkeit dieser Maßnahmen bestätigen. Darauf einigten sich die EU-Finanzminister heute, Dienstag in Brüssel. In Summe könne Österreich "sehr zufrieden" mit dem Kompromiss sein, sagte Finanzminister Karl-Heinz Grasser am Dienstagabend in Brüssel.

"Ad infinitum"
Grasser glaubt, dass damit das Bankgeheimnis auch nach 2010 abgesichert ist, da er es für sehr unwahrscheinlich hält, dass die Schweiz der Weitergabe von Informationen zustimmt. Österreich habe mit der heutigen Einigung "im Grundsatz das Recht bei der Quellenbesteuerung zu bleiben, ad infinitum", sagte Grasser. Darauf angesprochen sagte der deutsche Finanzminister Hans Eichel, er glaube, diese Frage werde noch in seiner Amtszeit ganz anders diskutiert werden.

Schweizer müssen stark bleiben
"Solange die Schweizer Regierung sich nicht dazu durchringt, das OECD-Modell einzuführen, solange werden Luxemburg, Belgien und Österreich nicht zum automatischen Informationsaustausch übergehen", sagte EU-Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein. In diesem Fall würden Informationsaustausch und Quellensteuer in der EU nebeneinander existieren.

Dazu Finanzminister Grasser: Er glaube, dass Österreich "das Koexistenzmodell wahrscheinlich über 2010 hinaus abgesichert haben dürfte".

Laut Vereinbarung werden zwölf EU-Staaten ab 1. Jänner 2004 Informationen über Sparerträge austauschen. Österreich, Luxemburg und Belgien werden ab 2004 bis 2006 von Ausländern 15 Prozent Quellensteuer einheben. Von 2007 bis 2009 werden es 20 Prozent sein, ab 2010 dann 35 Prozent. 75 Prozent der Einnahmen daraus werden an die Heimatländer der Sparer überwiesen.

Wenn allerdings beispielsweise Deutsche ihre Einkommen daheim deklarieren, das heißt wenn sie der Meldung ans Heimatfinanzamt zustimmen, dann werden sie von der Quellensteuer befreit. Nur Ausländer die ihr Einkommen nicht nach Hause melden lassen, müssen dafür den höheren, 35prozentigen Steuersatz zahlen. Niemand wolle Steuerhinterzieher schützen, sagte dazu Grasser.

Die EU will diese heutigen politischen Kompromisse im März formal beschließen. Dazu müssten aber Abkommen mit der Schweiz und anderen Staaten unter Dach und Fach sein. Außerdem muss es eine Einigung über die Rückführung steuerschädlicher Maßnahmen geben. Deshalb sei es noch nicht ganz sicher, dass die EU ihre Vereinbarung über die Quellensteuer wirklich per 1. Jänner 2004 in Kraft setzen kann, sagte Eichel.

22.1.2003 08:44