Montag, 20. Jänner 2003

AUA & Reisebüros legen Provisionsstreit bei

  • Einigung über neues Vertriebsmodell bei Flugtickets
  • Neuregelung gilt für alle 2.400 österreichischen Reisebüros

Die Austrian Airlines (AUA) und die Reisebüros haben ihren Provisionsstreit beigelegt und sich auf ein neues Vertriebsmodell bei Flugtickets geeinigt. Die neue Vereinbarung, die ab April 2003 bis Ende Jänner 2006 gilt, erlaubt der AUA die gewünschte Senkung der Provisionen von 7 auf 5 Prozent. Ab April zahlt die AUA nur mehr 5 statt 7 % Provision. Die Reisebüros dürfen stattdessen Beratungsentgelte verlangen, deren Höhe ihnen überlassen bleibt und die im Flugticket ausgewiesen werden.

Die AUA wird pro ausgegebenem Ticket Gebühren verlangen: 8 Euro bei Internet-Buchung, 18 Euro bei den Verkaufsstellen. Wegen der sinkenden Flugpreise dürfte es dennoch keine Verteuerung geben. Die neue Vereinbarung, die ab April 2003 bis Ende Jänner 2006 gilt, betrifft nur die Linienflüge.

Die neue Regelung schaffe Transparenz für den Kunden, betonte der Obmann des Fachverbands der Reisebüros in der Wirtschaftskammer Österreich, Edward Gordon. Nach Ansicht der Reisebüros "fühlt sich der Kunde besser, wenn die Gebühr auf dem Ticket aufscheint". Die Höhe der neuen Gebühr sei jedem Reisebüro selbst überlassen: "Der Markt wird den Preis regeln", so Gordon.

Die AUA werde bis spätestens Ende März 2003 bei über die AUA selbst getätigten Buchungen eine zusätzliche Ticketgebühr (Ticket Service Charge) einheben, die für stationäre Buchungen (über Ticketbüros bzw. den Flughafen) 18 Euro und für Internet-Buchungen 8 Euro betrage, kündigte AUA-Marketingvorstand Josef Burger an. Für Firmenkunden würden diese Gebühren niedriger sein.

Diese Gebühr werde für die Reisebüros eine Richtschnur sein, hieß es heute. Das neue Vertriebsmodell gelte nicht nur für die 330 IATA-Reisebüros, sondern für alle 2.400 österreichischen Reisebüros mit insgesamt 10.000 Mitarbeitern, berichtete Gordon. Neben der neuen, auf dem Flugticket ausgewiesenen Gebühr würden einzelne Reisebüros auch eine "Service Pauschale" in Höhe von 13 bis 15 Euro sowie eine "Beratungsgebühr" verlangen, die mit der neuen Vereinbarung allerdings nicht in Zusammenhang stünden.

Die neue Regelung, ein "weltweit einzigartiges Modell", gelte nur für Linien- und nicht für Charterflüge, deren Vergebührung in Verträgen mit Reiseveranstaltern geregelt wird, sagte der Vizepräsident des Österreichischen Reisebüros (ÖRV) und Verkehrsbüro-Vorstand Norbert Draskovits. Mit Linienflugtickets würden im Jahr etwa 880 Mio. Euro umgesetzt, mit Charterflugtickets rund 900 Mio. Euro.


Der Präsident der im ÖVT vereinten mittelständischen Reisebüros, Joseph Reitinger-Laska, sprach von einer "Weichenstellung", die durch die neue Wettbewerbsbehörde ermöglicht worden sei. Die Reisebüros wollten ursprünglich eine Klage gegen die AUA einbringen und hatten mit der Wettbewerbsbehörde Kontakt aufgenommen.

Das Österreichische Verkehrsbüro (ÖVB) werde im Zuge der Neuregelung eine österreichweit einheitliche Ticketcharge einheben, die sich bei Privatkunden auf einen zweistelligen Eurobetrag und bei Firmenkunden auf einen einstelligen Betrag belaufen werde, kündigte Draskovits an. Die Kosten für die Ausstellung eines Tickets würden sich im ÖVB auf rund 50 Euro belaufen. Für Billigairlines-Tickets habe das ÖVB auch bisher bereits einen Betrag von 35 Euro eingehoben.

20.1.2003 14:38