Montag, 20. Jänner 2003

Bankenhaftungen: 7 Hypos, 20 Sparkassen betroffen

  • Institute hoffen auf eine Übergangsfrist von 10 Jahren
  • Bisher gab es in Österreich nie eine "Anstaltslast"

In Österreich stellt man sich sowohl bei den sieben Landes-Hypothekenbanken, für die im Krisenfall das jeweilige Bundesland gerade steht, als auch bei den 20 regionalen Sparkassen mit Gemeindehaftung auf das bevorstehende Ende der öffentlichen Ausfallshaftungen ein. Es geht praktisch nur mehr um das Datum, wann es damit vorbei sein wird.

Bei den Sparkassen sind in Österreich von dem Ende der Haftungen 20 Kassen mit Gemeindehaftung betroffen, die bis jetzt nicht Stiftungen sind - die allermeisten davon regionale Kleinst-Institute. Die kleinste ist die Gemeindesparkasse von Weitra (rund 50 Mio. Euro Bilanzsumme), die größte unter ihnen Kitzbühel (knapp über 500 Mio. Euro Bilanzvolumen).

Hoffnung auf Übergangsfrist
Die Sparkassen hoffen derzeit auf eine Übergangsfrist von 10 Jahren. Im Sparkassenverband wird betont, dass es im Unterschied zu den großen deutschen Landesbanken ja um Größenverhältnisse gehe, die in keiner Weise den Wettbewerb beeinflussten. Zudem wird gegenüber der APA auf den seit dem Vorjahr geltenden Sparkassen-Haftungsverbund verwiesen, der sich im Anlassfall (z.B. Konkurs) noch vor die öffentliche Ausfallshaftung schiebe.

Für die Landes-Hypos, die über Haftungen des jeweiligen Bundeslandes verfügen, will sich der Hypo-Verband für eine Übergangsfrist für neue Ausfallhaftungen bis 2009 stark machen. Für Emissionen, die bis 2009 getätigt werden und eine nicht über 2019 hinausreichende Laufzeit haben, sollen die Landeshaftungen unverändert gelten, argumentierte der Verband zuletzt. Die Forderung ist aufrecht.

Von den acht Hypos haben noch sieben - außer Salzburg - eine Landeshaftung. Die größte unter ihnen ist die Kärntner Hypo-Alpe-Adria, die kleinste die Bank Burgenland.

Bisher keine "Anstaltslast" in Österreich
In Österreich wird damit argumentiert, dass die Haftungen der öffentlichen Hände schon immer ganz anders geartet waren als die deutschen. Hierzulande habe es nie eine "Anstaltslast" (Nachschusspflichten) und klassische "Gewährsträgerhaftungen" gegeben, sondern nur "Ausfallshaftungen" im Fall der Liquidation des Kreditinstituts. Die deutschen Haftungen seien damit auch viel weiter gegangen, bezogen sich eben nicht nur auf den Liquidationsfall.

Die "Bastionen" der öffentlichen Haftungen sind in Österreich schon seit Jahren gefallen. Zu den großen Brocken von Kommerzbanken mit öffentlicher Haftung zählten in Österreich lange Jahre die Bank Austria (BA) und die P.S.K. Bei der an die BAWAG verkauften Postsparkasse (P.S.K.) haftet der Bund nur mehr für die Altschulden, bis sie getilgt sind. Mit der Umwandlung der ehemaligen Bank Austria-Hauptaktionärin AVZ in eine Stiftung wurde das Ende der Gemeindehaftung auch für die BA-CA eingeläutet. Für das Neugeschäft, also Verpflichtungen, die nach der Umwandlung eingegangen wurden, gilt die öffentliche Haftung nicht mehr. Die Ausfallshaftung für alte Verbindlichkeiten schmilzt ab, was freilich noch Jahrzehnte dauern kann.

So wie bei der Bank Austria wurde auch bei rund 20 weiteren früheren Gemeindesparkassen über die Stiftung eine "Eisberg"-Lösung für die Haftungen fixiert. Diese Eisberglösungen gelten in Brüssel als nicht strittig.

20.1.2003 13:16