FORMAT: Pensionisten der BA-CA wollen gegen Kürzung der Firmenrenten klagen
- Bank-Austria-Führung weist die Vorwürfe zurück
Nach den ORF-Pensionisten wollen jetzt auch ehemalige Mitarbeiter gegen die Kürzung ihrer Firmenrenten klagen. Das berichtet das Nachrichtenmagazin FORMAT in seiner aktuellen Ausgabe. Eine Arbeitsgemeinschaft, die gegen verminderte Leistungen wegen der schlechten Performance der Pensionskasse kämpft, haben die Ruheständler der BA-CA bereits gegründet. Und deren Anwalt, Georg Griesser, schießt im FORMAT scharf: "Man hätte für Leute, die kurzfristig in Pension gehen, nicht 40 Prozent in Aktien, sondern viel konservativer anlegen müssen. Die trifft es jetzt voll."
Griesser bezweifelt außerdem, daß der Wechsel ins Pensionskassensystem 1999 rechtlich einwandfrei war. Vorher hatten die Beschäftigten eine fixe Leistungszusage: den meisten waren 80 Prozent des Letztbezuges garantiert - mit einer Haftung der Stadt Wien.
Kurt Hejc, einer der Initiatoren der Arbeitsgemeinschaft, wirft der Bank vor, zuwenig über die Risken informiert zu haben. Laut Hejc sind derzeit schon rund 400 Leute betroffen, die mit Kürzungen bis zu 18 Prozent rechnen müssen. Advokat Griesser zeigt sich gegenüber FORMAT entschlossen, "eine Klage gegen die BA-CA einzubringen".
Die Führung der Bank Austria weist sämtliche Vorwürfe kategorisch zurück. Außerdem habe die Bank Geld in die Kasse nachgeschossen, um die Auswirkungen der Aktienverluste für die Rentner abzumildern. 18 Prozent Kürzung seien nirgendwo nachvollziehbar. Tatsächlich zeigen konkrete Fälle, daß die vielfach sehr üppigen Firmenpensionen bislang nur um etwas mehr als drei Prozent sanken. So kassierte ein ehemaliger leitender Mitarbeiter statt der 8.245 Euro nach dem alten Modell (inklusive ASVG-Pension) im Jahr 2002 immer noch 7.974 Euro monatlich: ein Minus von 3,4 Prozent. Ein anderer erhielt statt 5.132 Euro knapp 4.800 Euro.
BA-CA-Sprecher Martin Hehemann erklärt im FORMAT: "Das ist ein Thema, das den gesamten Sparkassensektor betrifft." Die gleichen Regelungen gelten für alle heimischen Sparkassen.
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