TA darf bei Zahlungsrückständen Mietleitungen kappen
- OGH-Urteil - tele.ring hatte Kartellverfahren angestrengt
- tele.ring nach OGH-Entscheid besorgt
Die Telekom Austria (TA) darf anderen Netzbetreibern bei Zahlungsrückständen die Mietleitungen abschalten. Diese Bestimmung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Telekom Austria für Mietleitungen stellt keinen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung dar. Eine diesbezügliche Entscheidung des Kartellgerichtes wurde nun vom Oberste Gerichtshof (OGH) als Kartellobergericht bestätigt, teilt die Telekom Austria am Freitag mit.
Der Netzbetreiber tele.ring hatte ein Kartellverfahren angestrengt, um es der TA zu verwehren, bei Zahlungsrückständen künftig keine Mietleitungen mehr zur Verfügung zu stellen. Für den OGH war die Zahlungsverweigerung von tele.ring "logisch nicht nachvollziehbar und mutwillig", teilt die TA mit.
Der Telekom-Netzbetreiber tele.ring sieht die jüngste OGH-Entscheidung, wonach die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Telekom Austria (TA) für Mietleitungen formalrechtlich keinen Missbrauch darstellen, als sehr Besorgnis erregend. "Dies vor allem auch deshalb, weil ein Gutachten des Paritätischen Ausschusses im Rahmen des Verfahrens belegte, dass es sich dabei um einen klaren Fall des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung handelt", so tele.ring in einer Reaktion am Freitag.
"Es ist äußerst bedenklich, dass ein Quasi-Monopolist in der Wahl seiner Mittel rechtlich so freie Hand hat. Dieser Fall zeigt wieder einmal deutlich, dass ein hoher Reformbedarf hinsichtlich der rechtlichen Beschränkung von marktbeherrschenden Unternehmen besteht," betont tele.ring-Sprecher Walter Sattlberger.
Bereits im Jahr 2000 sei es bei der Einrichtung von Verbindungsnetzbetreiber-Vorauswahlen (Preselection) durch die Telekom Austria zu massiven zeitlichen Verzögerungen zum Nachteil von tele.ring Kunden gekommen, so Sattlberger. Weniger verzögert seien TA-Rechnungen gestellt worden, die weder überprüft werden konnten noch nachvollziehbar gewesen und bei tele.ring zurückgehalten worden seien. Als quasi "Strafsanktion" hatte die marktbeherrschende TA daraufhin die Sperre von Mietleitungen angedroht.
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