Sonntag, 19. Jänner 2003

Auslandsunfälle: Schadensabwicklung vereinfacht

  • Neue EU-Richtlinie bringt Erleichterungen

Ein Autounfall im Ausland kann jahrelange juristische Streitigkeiten nach sich ziehen. Dazu kommen sprachliche Schwierigkeiten, die Unklarheit der Rechtslage und hohe Kosten. Die vierte Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie der EU soll die Prozedur vereinfachen, berichtete der ÖAMTC. "Nun kann jeder Geschädigte seine Schadenersatzansprüche im Heimatland geltend machen", so die Club-Juristin Ursula Zelenka.

Vertragsstaaten des Abkommens sind die 15 EU-Staaten, alle Länder, die dem EWR angehören, und die Schweiz. Auch Unfälle in den "Grüne-Karte"-Ländern sind laut Touring-Club inkludiert.

Die Versicherer müssen in jedem Vertragsstaat einen Schadenregulierungsbeauftragten bestellen, hieß es. Innerhalb von drei Monaten muss eine Ersatzleistung angeboten werden. Will die Versicherung die Forderung nicht anerkennen, hat sie dem Geschädigten dies binnen drei Monaten schriftlich zu begründen. Werden die Fristen versäumt besteht Anspruch auf Verzugszinsen.

Infos im Internet
Als Entschädigungsstelle um Leistungen der Assekuranzen auszugleichen fungiert in Österreich der Versicherungsverband, der ab 20. Jänner auch ein neues Service bietet. Via Internet können die Versicherungsdaten des Gegners abgefragt werden.

19.1.2003 11:05