Sonntag, 19. Jänner 2003

Helige fordert Stärkung der Unabhängigkeit der Richter

  • Verfassungskonvent: Stellung der Gerichtsbarkeit als Thema
  • Helige: Forderung nach parteiunabhängigen Justizminister

Die Richtervereinigung unterstreicht angesichts der Verhandlungen zur Regierungsbildung ihre Forderung, die Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit gegenüber der Verwaltung zu stärken. Dies sei eine "ganz wesentliche Frage für die Zukunft der Verfassungsstruktur" und müsste deshalb auch Thema des geplanten Verfassungskonvents werden, sagte Präsidentin Barbara Helige im APA-Gespräch. Sie plädierte für einen parteiunabhängigen Justizminister: "So lange der Minister wesentlichen Einfluss auf die Gerichtsbarkeit hat, ist natürlich seine eigene Unabhängigkeit wichtig."

"Je abhängiger die Gerichtsbarkeit vom Justizminister ist, desto bedenklicher ist seine parteipolitische Einbindung", betonte Helige, die schon bei der Regierungsbildung 1999/2000 kritisiert hatte, dass die Tradition der unabhängigen Minister nicht fortgesetzt wurde. Natürlich sei es legitim, wenn ein Justizminister in der Justizpolitik auf parteipolitischer Basis agiere. "Aber z.B. bei der Richterernennung ist das etwas anderes, da besteht die Gefahr der Einflussnahme."

Die Justiz spielte in den Koalitions-Gesprächen bisher zwar keine Rolle. "Aber wir beobachten die Verhandlungen mit Interesse. Für uns ist entscheidend, wie die Haltung der künftigen Regierung zur Unabhängigkeit ist", sagte Helige. Die Stellung der Gerichtsbarkeit werde auch in dem geplanten Verfassungskonvent eine Rolle spielen müssen.

Schließlich hätten die Richter schon seit langem Grundsätze zur Stärkung der Unabhängigkeit formuliert - von der Zurückdrängung des Einflusses des Ministers auf die Personalsituation der Gerichte über die Errichtung von Landesverwaltungsgerichten bis zur Übertragung des Weisungsrechts gegenüber den Staatsanwälten vom Minister an die Generalprokuratur.

Auf die Personalsituation der Gerichte habe der Minister derzeit einen "alles beherrschenden Einfluss". Personaleinsparungen in der Justiz hätten bereits zu Verzögerungen geführt, wie auch dem Wahrnehmungsbericht der Rechtsanwälte zu entnehmen sei, betonte Helige. Bei den Richterernennungen gehe es nicht nur darum, wen der Minister auswählt, sondern ob er überhaupt ernennt: "Untragbar" sei, dass Minister Dieter Böhmdorfer die seit Ende 2002 vakante Stelle des Präsidenten des Jugendgerichtshofes nicht ausschreibt: "Es ist Arbeit zu tun und das Gesetz sieht einen Präsidenten vor."

Weiters müsse der Staat, "wenn das Bekenntnis zum mündigen Bürger nicht nur ein Lippenbekenntnis sein soll", den Bürgern eine "starke Gerichtsbarkeit zur Verfügung stellen", forderte Helige. Es müssten also "echte" Gerichte wie z.B. Landesverwaltungsgerichte eingerichtet werden und nicht nur "Möchtegern-Gerichte" wie die Unabhängigen Verwaltungssenate oder die neuen Finanzgerichte.

Einen "Offenbarungseid", wie sie zur Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit steht, werde die nächste Regierung bei der Strafprozess-Reform leisten - "in der Frage, welche Agenden man der unabhängigen Gerichtsbarkeit zuweist oder den vom Minister abhängigen Funktionsträgern". Wenn, wie im Entwurf geplant, der Staatsanwalt Leiter der Ermittlungen werden soll, sei die Übertragung des Weisungsrechts an die Generalprokuratur unbedingt nötig. Ein weiteres Thema im Konvent müssten "deutliche Unvereinbarkeitsregeln" sein, also dass Richter nicht mehr Abgeordnete sein dürfen, forderte Helige.

19.1.2003 08:31