Mittwoch, 15. Jänner 2003

Grazer wegen Doppelmordes in Steiermark verurteilt

  • Urteil: Lebenslange Haft, aber noch nicht rechtskräftig

Johann S. ist schuldig! Im Sommer vergangenen Jahres hatte der Südsteirer in Leutschach seine Frau und einen Gendarmen getötet, jetzt wurde er dessen schuldig gesprochen. Das Urteil: lebenslange Haft.

Die Geschworenen kamen nach sehr kurzer Beratung zu ihrem Urteil: Der Schuldspruch stand nach nur halbstündiger Beratung fest. Johann S. kündigte allerdings sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung gegen die lebenslange Haft an. Laut psychiatrischem Gutachter dürfte der 53-Jährige die bevorstehende Trennung von seiner Frau nicht verkraftet haben. Der Angeklagte sagte beim Prozess kaum etwas: "Ich kann mich an nichts erinnern", lautete sein Standard-Satz.

"Wenn man beschreiben wollte, was er mit seiner Frau getan hat, so kann man das nur als Hinrichtung bezeichnen", begann Staatsanwalt Walter Plöbst sein Eröffnungsplädoyer. Das Ehepaar S. sei vor der Scheidung gestanden, es habe Streit wegen Geld und den Unterhalt für den gemeinsamen Sohn gegeben. Als Johann S. am 22. Juli 2002 ein Schreiben bekam, in dem seine Frau über eine Anwältin Geld forderte, das ihr aus einem Autoverkauf zustehen würde, rastete der 53-Jährige aus.

Er nahm seinen Revolver und fuhr zu dem Supermarkt, wo seine Frau arbeitete. Sie wollte flüchten, doch er hielt sie fest und schoss zwei Mal aus nächster Nähe auf sie. "Mein Gott, Hansi", konnte die tödlich Getroffene noch rufen, ehe sie zusammenbrach. Als Johann S. bemerkt hatte, dass ihm die mittlerweile eingetroffene Gendarmerie den Fluchtweg versperrte, erschoss er auch einen der Beamten. Dann richtete er die Waffe gegen sich selbst, fügte sich jedoch mit einem Kopfschuss nur eine schwere Kieferverletzung zu. "Es lässt sich nicht nachvollziehen, was einen unbescholtenen und eher biederen Menschen dazu bewogen hat, seine Waffe derart brutal zur Hinrichtung seiner Gattin zu verwenden", so der Ankläger.

Zu den tödlichen Schüssen konnte oder wollte der Angeklagte nichts sagen. Seine Erinnerung endet nach seinen Angaben zwei Tage vor der Tat. Der Gerichtsgutachter erläuterte, dass Johann S. voll zurechnungsfähig gewesen sei. Außerdem seien alle Krankheiten, von denen er immer gesprochen habe, nur eingebildet gewesen. Als Auslöser für die Tat nannte der Psychiater die Angst vor einem Zerfall des geregelten Lebens. "Er ist ein einfacher Mensch, der erst sehr spät Verbindung zum anderen Geschlecht aufnahm", schilderte Gerichtsgutachter Peter Hofmann. Die Scheidungsabsichten seiner Frau seien für den Mann "ein sehr dramatischer Einschnitt gewesen. Er musste fürchten, dass sein geregeltes Leben zerfällt", so Hofmann.

15.1.2003 22:00