Mittwoch, 15. Jänner 2003

VwGH stellt fest: Recht auf Anwalt bei Polizei-Verhör

  • Böhmdorfer kündigt Gesetzes-Novelle an
  • Auch Grüne und ai begrüßen VwGH-Urteil

Ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) wird die Arbeit der Polizei in Zukunft deutlich verändern: Beschuldigte müssen auf ihr Recht hingewiesen werden, dass bei einem Verhör ein Anwalt oder eine Vertrauensperson anwesend sein darf. Dies ist der Fall, wenn eine Amtshandlung voraussichtlich länger als eine Stunde dauert. Dies sei nicht nicht auf eine Voruntersuchung beschränkt und daher auch auf einen bloß Verdächtigen anwendbar.

Anlass war eine "Maßnahmenbeschwerde" eines Mannes, der in seiner Wohnung von zwei Gendameriebeamten aufgesucht worden war, die ihn in einer Suchtgiftangelegenheit vernehmen wollten. Der Verdächtige willigte ein, zum Landesgendarmeriekommando zu kommen, damit eine Niederschrift aufgenommen werde, was rund zwei Stunden gedauert hat. Er wurde von den Beamten von der Möglichkeit der Beiziehung einer Vertrauensperson oder eines Rechtsbeistandes nicht in Kenntnis gesetzt.

Auf Grund der Beschwerde stellte der angerufene Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) fest, dass durch das Vorgehen der Beamten die Richtlinien-Verordnung verletzt wurde. Danach haben die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes einen Menschen, soweit ihm ein Recht auf Verständigung oder Beiziehung einer Vertrauensperson oder eines Rechtsbeistandes eingeräumt ist, ihn u.a. dann von diesem Recht in Kenntnis zu setzen, wenn abzusehen ist, dass die Amtshandlung länger als eine Stunde dauern wird.

Böhmdorfer begrüßt Entscheidung
Justizminister Dieter Böhmdorfer verweist in einer Aussendung auf den Entwurf eines Strafprozessreformgesetzes (StPO-Novelle) und erklärt "insgesamt" sei die VwGH-Entscheidung "zu begrüßen, weil damit die - von manchen als übertrieben kritisierte - Stärkung der Verteidigungsrechte durch den Entwurf eines Strafprozessreformgesetzes unterstützt wird."

Auch amnesty und Grüne reagieren positiv
Auch amnesty international (ai) und die Grüne Justizsprecherin Terezija Stoisits begrüßten am Mittwoch das Erkenntnis des VwGH. Die Entscheidung werde die Polizeipraxis nachhaltig verändern, meinte Stoisits. "Die 48-stündigen Kontaktsperre für Beschuldigte" werde damit unmöglich gemacht.

Die geplante Strafprozessreform würde die VwGH-Entscheidung allerdings "wieder unterlaufen", kritisierte Stoisits. Der vorliegende Entwurf sehe eine Ausnahme vom Recht der Anwesenheit einer Vertrauensperson vor, "soweit auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass ihre Anwesenheit Ermittlungen beeinträchtigen könnte".

15.1.2003 16:07