Dienstag, 14. Jänner 2003

Ötzi-Finder ziehen gegen Land Südtirol vor Gericht

  • Deutsches Ehepaar fordert offizielle Anerkennung

Am Bozner Landesgericht hat am Mittwoch der Aufsehen erregende Prozess rund um die Gletscherleiche Ötzi begonnen. Das Nürnberger Ehepaar Erika und Helmut Simon will die offizielle Anerkennung als Finder der weltbekannten Gletscherleiche Ötzi erreichen. In dem Bestandsaufnahmeverfahren wurden rund ein Dutzend Zeugen zum Fund des Eismannes im September 1991 verhört.

"Das Einzige, was wir wollen ist, als Finder anerkannt zu werden", sagte eine sichtlich erschöpfte Erika Simon. Was die Gegenpartei wolle, sei ihr unklar. Wesentlich kämpferischer gab sich ihr Mann Helmut nach der Einvernahme der Zeugen: "Das Land Südtirol hat uns mit entwürdigenden Unterstellungen gedemütigt. Landeshauptmann Luis Durnwalder ist zu keinem Gespräch bereit." Auf diplomatischem Wege, so Ötzi-Entdecker Simon, hätte man die Angelegenheit einfacher lösen können.

An der Tatsache, dass die Simons die Finder der Gletscherleiche sind, bestehe laut Zeuge Markus Pirpamer nicht der geringste Zweifel. Das Bergsteigerpaar hatte am 19. September 1991 die vereiste Leiche bei ihrem Abstieg vom Similaun entdeckt und den Fund umgehend dem jungen Hüttenwirt gemeldet. Dieser hatte sich noch am selben Tag von der Entdeckung überzeugen können.

Die Anwälte des Ehepaares Simon bestritten nach der ersten Verhandlungsrunde, dass es den beiden um den Finderlohn gehe. "Es geht um die Feststellung der Eigenschaft als Finder", sagte Elohim Rudolph Ramirez der APA. "Es muss die Würde und Ehre der Simons wieder hergestellt werden." Es hätte nicht passieren dürfen, dass die Finder bei der Eröffnung des Ötzi-Museums nicht genannt wurden, oder, dass sie bei der Jubiliäumsveranstaltung den Eintrittspreis bezahlen mussten.

Dass die Simons aus dem Eismann-Fund keinen wirtschaftlichen Nutzen ziehen wollen, wurde von Anwalt Armin Weis, einem Kollegen von Anwalt Ramirez, nicht bestätigt. Die Höhe des Finderlohnes müsse von einem Gutachter festgelegt werden. Konkret habe man für die Familie Simon noch keine Forderung gestellt, doch seien die vom Land Südtirol gebotenen 40.000 Euro nicht angemessen. "Auch das Doppelte wäre uns zu wenig", sagte Weis. Rund 155.00 Euro wären akzeptabel.

Im laufenden Verfahren geht es nun vorerst um die offizielle Feststellung der Eigenschaft als Finder. Dafür werden am 5. Juni dieses Jahres die Schlussanträge gestellt. Für die Bewertung und Auszahlung des Finderlohnes müssten die Simons einen erneuten Prozess anstrengen.

14.1.2003 22:02