Prozess um Kindesentführung - Einweisung in Anstalt
- Schizophrene Frau hatte Kind der Nachbarin entführt

Wegen Entführung einer Achtjährigen "unter dem Einfluss eines schizophrenen Schubes" ist am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt eine 37-jährige Klagenfurterin von einem Schöffensenat in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Die Frau hatte im März 2002 die Tochter ihrer Nachbarin in ihre Gewalt gebracht, um die Gendarmerie zu zwingen, ihre eigene Tochter aus den Händen von imaginierten Bösewichten zu befreien. Die Entführung war jedoch nach wenigen Minuten zu Ende.
Die Krankheit der Klagenfurterin sei schwer und ohne Behandlung eine Gefahr für sie selbst sowie für andere. Darüber waren sich am Dienstag Staatsanwalt Gottfried Kranz und Verteidiger Gottfried Hammerschlag einig. Drei Mal schon war die Frau wegen versuchten Selbstmordes in das Zentrum für Seelische Gesundheim am LKH Klagenfurt eingeliefert worden. Sie entwickelte seit dem Jahr 2000 eine akute paranoide Schizophrenie, die unter anderem dazu führte, dass sie sich mit den Protagonisten historischer Bücher identifizierte. Eine Zeit lang hielt sie sich sogar für die Tochter Adolf Hitlers.
Gefährlich wurde jene Wahnidee der 37-Jährigen, wonach ihre damals 16-jährige Tochter eine direkte Nachfahrin der Habsburger und damit "die legitime Thronerbin Österreichs" sei. In den Monaten vor dem Entführungsversuch entwickelte sie die Wahnvorstellung, eine Koalition aus Nazis, Antifaschisten und Monarchisten wolle ihre Tochter "kreuzigen wie einst Jesus", um sie von der Thronbesteigung abzuhalten.
Um ihrer Tochter "dieses Schicksal" zu ersparen, entschloss sich die Frau zu einer Verzweiflungstat: Sie versuchte, mit einem Stanley-Messer bewaffnet, das Kind ihrer Nachbarin zu entführen, indem sie dieses aus der Nachbarwohnung zerrte. Als eine weitere Nachbarin die Entführerin fragte, was sie mit dem Kind vorhabe, wurde sich die verwirrte Frau ihrer Tat bewusst und ließ die Achtjährige frei. Das Mädchen hatte lediglich eine leichte Schnittwunde erlitten.
Die Angeklagte gab an, sie hätte die Achtjährige als Druckmittel verwenden wollen: "Ich wollte damit die Gendarmerie zwingen, meine Tochter zu befreien", so die Frau vor Gericht. Ihre Tochter befand sich jedoch in Sicherheit: Sie war bei ihrem Freund. Der Schöffensenat unter Vorsitz von Alfred Pasterk folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und wies die 37-Jährige in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ein. Sowohl die Angeklagte als auch deren Verteidiger stimmten dem Urteil zu. Rechtsanwalt Hammerschlag hielt jedoch fest, dass er ein Verfahren vor einem Schöffensenat nicht für "heilungsfördernd" für eine psychisch schwer kranke Frau halte.
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