Online-Steuererklärungen ab 17.Februar möglich
- Neuer Service des Finanzministeriums
- Anmeldungen ab 20. Jänner

Für Österreichs Steuerzahler wird die Arbeitnehmerveranlagung, früher als "Jahresausgleich" bekannt, demnächst zum "Heimspiel": Wer sich ab 20. Jänner auf "http://www.bmf.gv.at", der Homepage des Finanzministeriums (Bild), anmeldet, kann seine Steuererklärung ab 17. Februar via PC und Internet online einreichen. Unternehmern steht der neue Service für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung zur Verfügung, teilte das Finanzministerium in einer Aussendung mit.
Sofern die Anmeldedaten mit den bei der Finanzverwaltung bereits vorhandenen personenbezogenen Daten (Grunddaten) übereinstimmen, wird eine Teilnehmeridentifikation (TID), eine Benutzeridentifikation (BENID) und eine persönliche Identifikationsnummer (PIN) vergeben. Die Übermittlung der Zugangskennungen erfolgt durch Zustellung mit Rückscheinbrief (RSa).
Rund um die Uhr Steuerkonto einsehen
Bereits im Jänner kann der Steuerzahler nach Anmeldung rund um die Uhr sein Steuerkonto einsehen und Anträge - etwa auf Rückzahlung - einbringen. Ab 17. Februar 2003 wird es zudem möglich sein, Steuererklärungen an das Finanzamt zu übermitteln bzw. personenbezogene Grunddaten wie Adresse oder Bankverbindung zu ändern. Nach Angaben des Finanzministeriums braucht der Steuerzahler die Bürgerkarte dafür nicht, ein diesbezüglicher Zugang für Bürgerkartenbesitzer soll jedoch im Lauf des Jahres geschaffen werden.
Unternehmen müssen persönlich Erscheinen
Die Erstanmeldung für Einzelunternehmen, Personengesellschaften und juristische Personen kann nach wie vor nur durch persönliches Erscheinen bei einem - allerdings beliebigen - Finanzamt erfolgen, wurde heute weiter mitgeteilt. Nach Anmeldung werden ebenfalls die Zugangskennungen vergeben, deren Übermittlung wahlweise durch persönliche Übergabe am Finanzamt oder durch Zustellung mit Rückscheinbrief (RSa) erfolgen kann.
Amtsweg per Mausklick
Die Finanzverwaltung hat im Rahmen des E-Government-Programms der Bundesregierung den "Amtsweg per Mausklick" 1998 durch das elektronische Datenübertragungsverfahren "FINANZOnline" realisiert. Dieses Verfahren war bisher nur Wirtschaftstreuhändern, Notaren und Rechtsanwälten offen gestanden.
Service
Für Fragen zu dem neuen Online-Angebot hat das Finanzministerium eine Telefon-Hotline - Nummer 0810/22-11-00 (Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr, österreichweit zum Ortstarif) - eingerichtet. Informationen können auch im Internet unter abgerufen werden.
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