AK verlangt Rückzahlung überhöhter Kreditzinsen
- Nach OGH-Urteil gegen Rundung von Kreditzinsen
Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer (AK) fordern von den Banken nach dem OGH-Urteil gegen die Aufrundungsklauseln bei Anpassungen der Kreditzinsen die Rückzahlung der zu viel verrechneten Zinsen. "Wenn Banken durch großzügige Rundung bei Zinsgleitklauseln für Kredite zu viel verrechnet haben, sollen sie die den Kunden jetzt rasch und unbürokratisch zurück zahlen", verlangt AK-Konsumentenschützer Harald Glatz.
Die AK habe bereits 1997 kritisiert, dass viele Banken nach der Neuregelung der Zinsanpassung selbst bei geringfügigen Zinsänderungen auf das nächste Achtel- oder sogar Viertelprozent gerundet haben, so Glatz. "Das Urteil bestätigt unsere Kritik. Den Konsumenten ist zu viel verrechnet worden. Die Banken sollen das Geld zurück zahlen", so Glatz.
Beanstandung bereits im Oktober 1997
Bereits im Oktober 1997 hätten die AK-Konsumentenschützer bei einer Untersuchung der damals neuen Zinsgleitklauseln der Banken für Kredite festgestellt, dass es durch die Rundungsregel auf das nächste Achtel- oder Viertelprozent zu ungesetzlichen Preiserhöhungen komme. Die Banken hätten sich damals überzeugt gegeben, dass die Zinsanpassungsklauseln dem Gesetz entsprechen - anders, als der Oberste Gerichtshof jetzt entschieden habe.
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