Mittwoch, 8. Jänner 2003

Frühpensionen: Derzeit in elf EU-Staaten möglich

  • In Dänemark bereits ab 50
  • Kein vorzeitiger Antritt in Irland, Holland, GB und Frankreich

Ein Wechsel in den Ruhestand schon vor dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter ist derzeit in elf EU-Staaten - inklusive Österreich - möglich. Dabei gibt es in Dänemark diese Möglichkeit bereits sowohl für Frauen als auch für Männer ab dem 50. Lebensjahr, in Portugal ab 55 und in Luxemburg sowie Italien ab 57 Jahren. Nur Irland, Holland, Großbritannien und Frankreich sehen nicht die Möglichkeit einer vorzeitigen Alterspension vor. Dabei ist allerdings zu bedenken, dass Frankreich das niedrigste Regelpensionsantrittsalter von nur 60 Jahren sowohl für Frauen und Männer hat, geht aus einer aktuellen Übersicht des Sozialministeriums hervor.

Was Dänemark betrifft, verweist das Sozialministerium darauf, dass die Inanspruchnahme der vorzeitigen Alterspension ab 50 Jahren aus sozialen und gesundheitlichen Gründen möglich sei. Allerdings sei das dortige System schwer mit den anderen vergleichbar.

Geschlechterspezifisches Antrittsalter
Das gesetzliche Pensionsantrittsalter liegt in neun EU-Staaten sowohl für Frauen als auch für Männer bei 65 Jahren. Ein niedrigeres Antrittsalter für Frauen (60, 62 oder 63 Jahre gegenüber 65 für Männer) weisen neben Österreich noch vier Länder der Europäischen Union und die Schweiz auf. Mit Ausnahme Italiens liegen in diesen Länder aber Stufenpläne für eine Anhebung bzw. Gleichstellung mit dem Pensionsantrittsalter für Männer vor.

ÖVP: Abschaffung der Frühpension
Die Pensionsdebatte ist ja zuletzt vor allem durch die im Zehn-Punkte-Programm der ÖVP enthaltene Forderung nach Abschaffung der Frühpensionen wieder in Schwung gekommen. In Österreich gilt ja ab Okober 2002 das Frühpensionsantrittsalter von 56,5 für Frauen und 61,5 Jahren für Männer.

Zukunftspläne
In der Schweiz liegt derzeit das Antrittsalter für Frauen bei 63 Jahren, für Männer bei 65. Bis 2005 soll es bei Frauen zu einer Erhöhung auf 64 Jahre kommen. In Belgien wiederum gilt heute für Frauen ein Alter von 62 Jahren, für Männer von 65 Jahren. Geplant ist, dass mit einer Übergangsregelung bis 2009 das Frauenantrittsalter auf 65 Jahre jenem der Männer gleichgestellt wird. In Großbritannien (60/65) soll das Frauenpensionsalter bis 2020 mit 65 dem der Männer angeglichen werden.

Für Griechenland gilt eine eigene Regelung. Für jene Beschäftigten, die bis Ende 1992 ins Berufsleben eingetreten sind, gilt als Pensionsalter weiterhin 60 Jahre Frau und 65 Mann. Wer danach zu arbeiten begonnen hat, muss mit einer Gleichstellung von 65 Jahren rechnen. In der Praxis bedeutet das, dass eine 20-jährige Frau, die 1993 in das Berufsleben eingestiegen ist, nach 45 Arbeitsjahren 2038 das Pensionsalter von 65 Jahren erreicht.

Italien bleibt bei 60 Jahren Frau und 65 Jahren Mann. Das Frühpensionsantrittsalter ist zuletzt von 55 Jahren für Frau und Mann auf 57 Jahre angehoben worden.

Österreich: Angleichung bis 2033
Und in Österreich ist verfassungsrechtlich verankert, dass die Angleichung des Frauenpensionsalters an jenes der Männer (65 Jahre) in Schritten ab 2019 beginnt und 2033 endet.

8.1.2003 10:57