Montag, 6. Jänner 2003

Die Schlichtungsempfehlungen im Öffentlichen Dienst

  • Gestaffelte Lohnerhöhung und ein freier Tag weniger

Der Schlichterspruch im Tarifstreit des Öffentlichen Dienstes in Deutschland sieht Gehaltserhöhungen im Gesamtvolumen von drei Prozent und eine schrittweise Angleichung der Ost-Löhne an das Westniveau vor. Im Gegenzug sollen die Beschäftigten auf einen freien Tag verzichten. Iim Folgenden die zentralen Empfehlungen der Schlichter Hans Koschnick und Hinrich Lehmann-Grube (beide SPD) für die rund drei Millionen Mitarbeiter von Bund, Ländern und Gemeinden.

  • GEHALTSERHÖHUNG:
  • Zum 1. Januar 2003 sollen die Bezüge um 2,4 Prozent und zum Jahresbeginn 2004 um weitere 0,6 Prozent steigen. Als Mindestlaufzeit sind 18 Monate vorgesehen. Bis zum 30. April 2004 soll die Jahreszuwendung in Höhe von derzeit 85 Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens eingefroren bleiben. Zudem sollen die Beschäftigten eine Einmalzahlung in Höhe von 7,5 Prozent ihrer Bezüge vom vergangenen November erhalten, maximal 216 Euro im Westen und 194,40 Euro im Osten.

  • GEHALTSANGLEICHUNG:
  • Die Löhne in Ostdeutschland sollen in sechs Stufen tarifvertraglich verbindlich bis um 31. Dezember 2007 auf West-Niveau angehoben werden. Zum 1. Jänner 2003 erfolgt demnach eine Angleichung um ein Prozent, zum 1. Jänner 2004 um weitere 1,5 Prozent. Die Höhe der weiteren vier Anhebungsstufen soll im Zuge der kommenden Tarifrunden festgelegt werden.

  • GEGENLEISTUNGEN:
  • Zur Entlastung der Arbeitgeber soll der so genannte Arbeitszeitverkürzungstag gestrichen werden, der den Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes derzeit als freier Tag über den tarifvertraglich vereinbarten Urlaub hinaus zusteht. Außerdem sieht der Schlichterspruch für die Jahre 2003 und 2004 eine Absenkung der Vergütung für neu Eingestellte um eine Lohngruppe für zwölf Monate vor.

    6.1.2003 13:20