Torte nicht Schuld am Tod eines deutschen Mädchens
- Fragliche Charge nicht nach Österreich gelangt
Der Tod eines Mädchens aus dem hessischen Kelsterbach ist nicht von einer bakteriell verunreinigten Torte verursacht worden. Nach dem Ergebnis der Obduktion ist die Elfjährige am vergangenen Freitag an Erbrochenem erstickt, teilte die Staatsanwaltschaft Darmstadt am Montag mit.
Es gebe vorläufig keinen "ursächlichen Zusammenhang" mit dem Genuss der Torte. Ein endgültiges Ergebnis will sie an diesem Mittwoch vorlegen, wenn die Untersuchungen an den Proben der Torten ganz abgeschlossen sind. Trotz der bisher ergebnislosen Untersuchungen hielt das hessische Sozialministerium seine Warnung vor bestimmten Tiefkühltorten am Montag aufrecht. In Niedersachsen gab es unterdessen drei neue Krankheitsfälle, die nach Ansicht der Behörden im Zusammenhang mit dem Verzehr tiefgekühlter Torte des Herstellers Coppenrath & Wiese stehen könnten.
Produkte mit der Bezeichnung "Feine Conditor Auswahl - bunte Sahneplatte - neu sortiert" von Coppenrath & Wiese mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 12/2003 und der Chargenbezeichnung L2164M119 sollten weiterhin nicht verzehrt werden, sagte der Referatsleiter im hessischen Sozialministerium, Alexander Becht. Torten aus dieser Charge sind nicht nach Österreich gelang, gab das Ressort von Gesundheitsstaatssekretär Reinhart Waneck Entwarnung.
Neben dem Mädchen aus Kelsterbach hatten fünf weitere Familienmitglieder nach dem Essen der Torte über Erbrechen, Übelkeit und Bauchschmerzen geklagt. Das Unternehmen startete darauf hin eine Rückrufaktion. Untersuchungen der Speisereste sowie anderer Produkte des Herstellers brachten noch keine Hinweise auf eine Verunreinigung.
Der Verdacht sei auf die Torte gefallen, weil sie das einzige Lebensmittel gewesen sei, das die Familie gemeinsam verzehrt habe, sagte Becht weiter. Es sei aber auch denkbar, dass die Symptome von einer Infektion herrührten. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft schloss die Möglichkeit nicht aus, das Mädchen könnte "zu viel von der Torte" gegessen haben. Es könne auch sein, dass die Familie auch etwas anderes gegessen habe und deshalb von Übelkeit befallen worden sei.
Das nordrhein-westfälische Verbraucherschutzministerium sowie das niedersächsische Landwirtschaftsministerium rieten am Sonntagabend, vorerst auf den Verzehr des Produkts "Feine Conditor Auswahl" zu verzichten. Noch sei die Ursache für die Erkrankungen in Niedersachsen aber nicht geklärt. Ein vier Jahre altes Mädchen und zwei Erwachsene hätten nach einer Familienfeier über Übelkeit, Bauchschmerzen und ähnliche Symptome geklagt. Coppenrath & Wiese bezeichnete am Montag die erneute Warnung aus Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen als voreilig. Die Konditorei geht davon aus, dass auch in diesem Fall das betroffene Produkt nicht bakteriell belastet ist.
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