Abfertigung neu tritt am 1. Jänner in Kraft
- Auch Zukunftsvorsorgemodell startet
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Am Neujahrstag tritt mit dem Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetz (BMVG) die Abfertigung neu in Kraft. "Diese neue betriebliche Mitarbeitervorsorge ist ein sozialpolitischer Meilenstein, durch den jeder Arbeitnehmer in Österreich einen Anspruch auf Abfertigung erwirbt und außerdem seinen persönlichen Vorsorgerucksack als Zusatzpension ansparen kann", sagte Wirtschaftsminister Martin Bartenstein.
Die neue Regelung trägt laut Bartenstein der gestiegenen Mobilität der Arbeitnehmer Rechnung, weil ein freiwilliger Wechsel in ein anderes Unternehmen nicht mehr den Verlust der Abfertigungsansprüche bedeute. Und da für Betriebe hohe Einmalzahlungen - die oft für Klein- und Mittelbetriebe existenzbedrohend seien - wegfielen, sei die betriebliche Mitarbeitervorsorge auch ein Gewinn für den Wirtschaftsstandort Österreich, hob der Minister hervor.
Das BMVG kommt grundsätzlich allen 3,1 Mio. Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen zu Gute. Jeder Arbeitgeber muss für seine Arbeitnehmer 1,53 Prozent des Monatsentgeltes in eine rechtlich selbstständige Mitarbeitervorsorgekasse einzahlen, anstatt wie bisher bilanzielle Rücklagen bilden zu müssen. Dementsprechend richtet sich der Anspruch des Arbeitnehmers auf Abfertigung künftig gegen die Mitarbeitervorsorgekassen und bleibt im Gegensatz zum jetzt auslaufenden System auch bei Selbstkündigung bestehen.
Bei Kündigung durch den Arbeitgeber kann nach einem mindestens drei Jahre bestehenden Arbeitsverhältnis der Arbeitnehmer wählen, ob er sich die angesparten Ansprüche auszahlen lässt oder als Vorsorgerucksack in ein neues Arbeitsverhältnis mitnimmt. "Zum Ausbau einer tragfähigen zweiten Säule für die Altersvorsorge ist aber jedenfalls die langjährige Ansparung sinnvoll", betont Bartenstein. Bei Selbstkündigung geht der Abfertigungsanspruch nicht verloren, er kann aber nicht ausgezahlt werden.
Zukunftsvorsorgemodell startet
Gleichzeitig tritt am 1. Jänner 2003 das neue Zukunftsvorsorgemodell in Kraft. Damit werde ein attraktives Vorsorgeprodukt für alle Österreicher auf freiwilliger Basis geschaffen um die private Altersvorsorge anzukurbeln, so Bartenstein. Diese beiden Neuerungen seien daher wichtige Schritte zum Aufbau der zweiten und dritten Säule der Altersvorsorge zusätzlich zur staatlichen Pension.
Die Höhe der staatlichen Prämie des neuen Zukunftsvorsorgemodells beträgt zehn Prozent der geleisteten Beiträge, die Höhe der prämienbegünstigten Beiträge ist jedoch mit 1,53 Prozent der dreifachen Höchstbemessungsgrundlage in der Pensionsversicherung begrenzt. Die Verwendung kann frühestens ab Erreichung des gesetzlichen Pensionsalters und nach mindestens zehnjähriger Anspardauer erfolgen. Für das eingezahlte Kapital muss vom Anbieter des Produktes im Falle der Verrentung am Ende der Ansparphase eine Kapitalgarantie gewährt werden.
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