Gericht: Internetcafés brauchen Spielhallenerlaubnis
- Deutschland: Wegweisendes Urteil
Für die deutschen Betreiber von Internet-Cafés sind harte Zeiten angebrochen. Nach einem wegweisenden Urteil des Oberverwaltungs-Gerichts in Berlin brauchen sie künftig eine Spielhallenerlaubnis. Das Gericht entschied, dass ein Computer bereits dann dann unter die Gewerbeordnung fällt, wenn er aufgestellt wird um auch für Unterhaltungsspiele genutzt zu werden.
Mit dem Urteil bestätigte das Oberverwaltungs-Gericht ein Urteil des Verwaltungsgerichts aus erster Instanz und wies die Beschwerde zweier Internetcafébetreiber ab. Diese hatten in ihren Cafés untereinander vernetzte PCs aufgestellt, auf denen unter anderem Spiele installiert waren. Die zuständigen Wirtschaftsämter sperrten die Betriebe, nachdem sich bei Überprüfungen herausstellte, dass Jugendliche unter anderem Computerspiele wie "Counter-Strike" spielten.
Verstoß gegen die Gerwerbeordnung
In seiner Entscheidung berief sich das Gericht zum einen darauf, dass bereits die Möglichkeit, sich an solchen Spielen zu beteiligen ein Verstoß gegen die Gewerbeordnung sei. Dabei komme es nicht darauf an, ob die PCs tatsächlich für Spiele genutzt werden. Zum anderen führte das Gericht Gründe des Jugendschutzes an. Da die Geräte in einem Internetcafé grundsätzlich allen offen stehen und Gewaltspiele wie "Counter-Strike" ein "Gefahrenpotenzial" für Jugendliche darstellten, sei die entsprechende Vorschrift für Spielhallen anzuwenden.
Familiendrama in St. Pölten15:23
Bluttat: Bub ist totÄrzte kämpften erfolglos: Achtjähriger Bub nach Kopfschuss gestorben

