Freitag, 27. Dezember 2002

Sparbuch-Schenken nur noch bis Silvester steuerfrei

  • Am besten durch Vereinbarung oder Vertrag dokumentieren

Nur noch bis zum 31. Dezember können in Österreich Sparbücher schenkungssteuerfrei weitergegeben werden. Obwohl das endgültige "Aus" für anonyme Sparbücher bereits per 30. Juni des Jahres erfolgt ist, hat der Nationalrat die Schenkungssteuer-Befreiung für die Weitergabe von Sparbüchern um ein halbes Jahr bis Ende 2002 verlängert. Ab 2003 kassiert der Fiskus dafür - je nach Verwandtschaftsgrad - zwischen zwei und sechzig Prozent des Schenkungsbetrages.

Die Chance für eine völlig legale steuerfreie Schenkung von Geldvermögen - ohne Beschränkung auf einen bestimmten Personenkreis oder einen bestimmten Betrag - wird nach Einschätzung von Experten nicht mehr wiederkehren. Wer von dieser wohl allerletzten Möglichkeit Gebrauch machen will, sollte die wichtigsten Grundregeln beachten, so Jakob Stemmer von der Steuerberatungsgesellschaft Stemmer Bahl Fend OEG. Zur Erinnerung eine kurze Übersicht:

Bargeld-Schenkung ist nicht steuerbefreit
Die Befreiung von der Schenkungssteuer gilt für die Zuwendung von Geldeinlagen bei inländischen Kreditinstituten. Nicht befreit ist die Schenkung von Bargeld, Wertpapieren oder die Schenkung durch Überweisung von Konto zu Konto. Der sicherste und einfachste Weg ist die Übergabe eines bestehenden oder eines neu eröffneten Sparbuches mit gleichzeitiger Umschreibung auf den Namen des Beschenkten. Wichtig: Die Schenkung eines Sparbuches darf mit keiner Auflage verbunden werden. Eine Schenkung mit einer Zweckwidmung zur Anschaffung einer Wohnung, einer Liegenschaft oder einer anderen "Sache" wäre schädlich.

Dokumentation empfehlenswert
Zum Unterschied von jeder anderen Schenkung ist bei dieser im Zusammenhang mit der Abschaffung der Sparbuch-Anonymität eingeführten befristeten Steuerbefreiung keine Meldung an das Finanzamt zu erstatten. Zur späteren Beweisführung wäre jedoch eine Bestätigung der Bank oder ein einfacher Schenkungsvertrag bzw. eine Schenkungsvereinbarung zweckmäßig. Die Schenkungsvereinbarung kann selbst verfasst werden, ein Notar ist nicht notwendig. Empfehlenswert ist zur richtigen Dokumentation der Schenkung auch eine Fotokopie des zu schenkenden Sparbuches für den Geschenkgeber und den Geschenknehmer.

Zum leichteren Verständnis drei Beispiele:

  • Omi schenkt dem Enkel ein Sparbuch über 14.000 Euro, damit sich dieser sein erstes Auto kaufen kann: das ist schenkungssteuerfrei. Wenn Omi nicht genau aufpasst und dem Enkel das Geld gibt (statt eben das Sparbuch): schenkungssteuerpflichtig mit zirka 1.000 Euro.

  • Ehemann schenkt Ehefrau 150.000 Euro in Form eines Sparbuchs, damit sie die Hälfte der Handwerkerrechnungen anlässlich des gemeinsamen Hausbaues zahlen kann und somit ganz einfach auch Miteigentümerin werden kann (vulgo "angeschrieben werden" kann): schenkungssteuerfrei. Wenn der Ehemann nicht genau aufpasst, das Haus zahlt und dann die Ehefrau zur Hälfte anschreiben lässt: schenkungssteuerpflichtig, abhängig von der Höhe des Einheitswertes.

  • Vater hat dem Sohn im Laufe der Jahre 150.000 Euro Darlehen zur Existenzgründung gewährt, eigentlich will er das Geld gar nicht mehr zurück. Daher: Sohn borgt sich bei Bank für 1 Minute 150.000 Euro aus, zahlt diese in ein Sparbuch ein, gibt das Sparbuch dem Vater zwecks Darlehensrückzahlung, Vater schenkt dem Sohn das Sparbuch, Sohn löst das Sparbuch wieder auf und zahlt der Bank die "Zwischenfinanzierung" zurück: schenkungssteuerfrei. Wenn es sich die beiden einfach machen wollen und der Vater sagt zum Sohne "Die Sache mit dem Darlehen ist vergessen, das lasse ich Dir nach": schenkungssteuerpflichtig mit zirka 12.000 Euro.

    Die Entscheidung, ob jemand sein Erspartes bereits zu Lebzeiten verschenken will, muss trotz der Steuerfreiheit wohl überlegt werden. Die Befreiung von Sparguthaben von der Erbschaftssteuer im Todesfall bleibt auf Grund der Endbesteuerung mit der Kapitalertragsteuer (KESt) bestehen. Wer jedoch Geldvermögen zu Lebzeiten übergeben will, könnte seinen "Lieben" mit einer Sparbuchschenkung sicherlich ein schönes Weihnachtsgeschenk bereiten. Und das heuer noch steuerfrei!

    27.12.2002 11:26