Öko-Experten fordern Staatssekretariat für Nachhaltige Entwicklung
- Beim Bundeskanzleramt ansiedeln und mit Vetorecht ausstatten
- Ökologie-Institut: "Nachhaltigkeit" in Verfassung verankern
Die Einrichtung eines Ressort übergreifenden "Staatssekretariates für Nachhaltige Entwicklung" fordern die Experten des Wiener Ökologie-Institutes bei der Bildung der neuen Regierung. Das Staatssekretariat müsse beim Bundeskanzleramt angesiedelt werden, um Nachhaltigkeit zur "Chefsache" zu machen", betonte Öko-Instituts-Leiterin Antonia Wenisch vor Journalisten in Wien. Im optimalen Fall soll die Funktion von dem/der VizekanzlerIn ausgefüllt und mit einem "Vetorecht" vor allem hinsichtlich nicht regelkonformer Entscheidungen von Fachministerien ausgestattet werden.
Als erster Schritt solle das Prinzip der "Nachhaltigkeit" in der Verfassung verankert werden. Die Fachleute versprechen sich von der Realisierung ihrer Vorschläge, dass die bisherigen Bekenntnisse der Politik zum Nachhaltigen Wirtschaften endlich koordiniert in die Praxis umgesetzt werden. "Die heimische 'Strategie zur Nachhaltigen Entwicklung' ist ein schönes Papier mit schönen Zielen - aber von der Verwirklichung weit entfernt", so Wenisch. Das Hauptproblem: Nach wie vor würden Maßnahmenvorschläge einzelnen Handlungsfeldern zugeordnet, eine Vernetzung sei - abseits von Absichtserklärungen - nicht erkennbar.
"Querliegendes" Staatssekretariat
Den Vorstellungen der Experten zufolge soll das über den Ministerien "querliegende" Staatssekretariat "Nachhaltigkeit" auf allen Ebenen einfordern. Darüber hinaus sollen auch alle politischen Aktivitäten (Programme, Gesetzgebung etc.) der Ressorts nach diesem Kriterium überprüft werden. Dem Staatssekretariat komme eine dokumentarische, bewertende und evaluierende Rolle zu. Damit nicht genug: Nicht nur in der Bundesregierung sollte es das Staatssekretariat geben, auch den Landeshauptleuten und Bürgermeistern sollten "Nachhaltigkeits-Koordinatoren" beigestellt werden.
Die Öko-Instituts-Leiterin: "Das bedeutet, dass jedes Gesetz auf Auswirkungen auf die Umwelt, die Gesellschaft und die Wirtschaft gleichberechtigt bewertet werden soll." Folgewirkungen auf soziale Schichten, Regionen, Beschäftigung, Innovationen, Wirtschaftschancen etc. müssten dabei berücksichtigt werden. In der EU würde das bereits praktiziert. "Nachhaltigkeit" sei zwar als Begriff sperrig, aber eigentlich "so einfach, dass ihn sogar ein Finanzminister verstehen kann", so Wenisch: "Dann nämlich, wenn er realisiert, dass das Prinzip, dass man nicht mehr ausgeben als einnehmen kann, nicht nur im Finanzbereich gültig ist".
Definition von Nachhaltigkeit
Dazu die UNO-Definition von Nachhaltigkeit: "Nachhaltige Entwicklung strebt nach einer Verbesserung der Lebensqualität für alle Menschen auf der Erde, ohne den Ressourcenverbrauch über die natürliche Belastbarkeitsgrenze der Erde hinaus zu steigern. Während die Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung unterschiedliche Aktionen in jeder Region der Welt erfordern mag, verlangt das Bemühen, eine wirklich nachhaltige Lebensweise zu entwickeln, die konzertierte Aktion in den folgenden drei Kernbereichen: ökonomisches Wachstum und Gerechtigkeit, Schutz der natürlichen Ressourcen und der Umwelt sowie soziale Entwicklung."
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