§ 209-Verurteilter: in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gestorben
- Homosexuellen-Paragraf seit August außer Kraft
- Freilassung des 55-Jährigen trotzdem abgelehnt
Ein 55-jähriger Mann, der im Dezember vergangenen Jahres nach dem mittlerweile aufgehobenen Paragrafen 209 des Strafgesetzbuchs (Gleichgeschlechtliche Unzucht mit Personen unter 18 Jahren) verurteilt und auf unbestimmte Zeit in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen wurde, ist vor wenigen Tagen während dieses Aufenthalts gestorben. Unmittelbar nach der Aufhebung des Paragrafen im August hatten nach Angaben seines Verteidigers sowohl der Betroffene selbst als auch die Staatsanwaltschaft seine sofortige Freilassung beantragt. Dieser Antrag wurde vom Landesgericht Wien abgelehnt.
"Obwohl der Paragraf 209 StGB seit 14. August aufgehoben ist, weigerte sich das Landesgericht für Strafsachen, einem Mann die Freiheit zu schenken, der immer noch ausschließlich auf Grund des anti-homosexuellen Sonderstrafgesetzes in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher angehalten wurde. Das, obwohl nicht nur der Mann, sondern sogar auch die Staatsanwaltschaft Wien bereits im August seine sofortige Freilassung beantragt hat. Nun wird der Mann die Freiheit nie wieder sehen. Er ist in der Nacht auf 18. Dezember während einer schief gelaufenen Operation gestorben", sagte sein Anwalt Helmut Graupner.
Der 55-Jährige wurde vor einem Jahr in Korneuburg wegen seiner Kontakte zu einem 15-Jährigen - die mit dessen Einverständnis erfolgten - sowie wegen Exhibitionismus zu 18 Monaten Haft verurteilt. Die Einweisung auf unbestimmte Zeit erfolgte wegen der Verurteilung nach dem Paragrafen 209. Dem Antrag auf sofortige Freilassung habe das Landesgericht nicht stattgegeben, sondern eine Stellungnahme der Anstalt und ein psychiatrisches Gutachten über die "Gefährlichkeit" des Mannes eingeholt, berichtete Graupner, Sprecher der Plattform gegen § 209.
Die beigezogene Psychiaterin habe festgestellt, dass lediglich solche Handlungen wieder zu erwarten seien, wie der Mann sie bereits begangen hat. Graupner: "Einverständliche Kontakte mit Jugendlichen sind nun aber auch im homosexuellen Bereich nicht mehr strafbar und für Bagatellkriminalität (Exhibitionsmus, Anm.) konnte auch bisher niemand in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher angehalten werden."
Dennoch habe das Landesgericht am 6. Dezember die Entlassung des Mannes unter Hinweis auf den "unzureichenden Gefährlichkeitsabbau" wegen des vorerst zu kurzen Therapieprozesses abgelehnt. Graupner: "Die Gesprächstherapie war ja kaum begonnen worden. Der Mann wäre zu entlassen gewesen. Das sagt der Menschenverstand, und das sagt auch das Gesetz." Denn Grundlage einer Anhaltung in einer Anstalt für geistig abnormen Rechtsbrecher seien zu befürchtende Taten mit schweren Folgen. "Hätte das Landesgericht die Entlassung verfügt, hätte der Mann wenigstens die letzten vier Monate seines Lebens in Freiheit verbringen können."
Gestorben ist der 55-Jährige während einer Operation an der Bauchschlagader. Dabei kam es laut Graupner plötzlich zu massiven Blutungen auf Grund von Gerinnungsstörungen, deren Ursache bisher nicht bekannt sei. Die Kriminalpolizei habe Ermittlungen aufgenommen.
Heinz Patzelt, Generalsekretär von amnesty international (ai), zeigte sich "erschüttert über die Engstirnigkeit unseres Justizsystems". Amnesty sei dabei gewesen zu prüfen, den Mann als Gewissensgefangenen aufzunehmen. "Dieser Prüfprozess ist nun auf tragische Weise obsolet geworden", sagte Patzelt zu APA. ai habe nicht die Augen davor verschlossen, dass der Mann psychische Probleme hatte, die zu therapieren gewesen wären. Die Ablehnung der Freilassung sei aber auf jeden Fall menschenrechts- und gesetzwidrig gewesen.
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