Mittwoch, 18. Dezember 2002

Deutsches Höchstgericht streicht Zuwanderungsgesetz

  • Rot-Grünes Reformprojekt gescheitert - Koalition bedroht
  • Unions-Parteien locken SPD mit Kompromissen

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das im Bundesrat verabschiedete Zuwanderungsgesetz nicht rechtmäßig zu Stande gekommen ist und es somit für nicht verfassungsgemäß erklärt. Mit dem Fall des Rot-Grünen Prestige-Projektes ist mehr verbunden als einfach die neuen Kompetenzen eines Ministeriums: Die Koalition selbst steht auf dem Spiel, es könnte theoretisch sogar zu einer Großen Koalition kommen.

Der deutsche Innenminister Otto Schily (SPD) wollte ein Zeichen setzen. Ein halbes Jahr vor dem geplanten In-Kraft-Treten des Zuwanderungsgesetzes begann er im Juli mit der Umsetzung und gab dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge einen neuen Namen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge werde "eine der bedeutendsten Behörden mit weit reichenden Aufgaben sein", erklärte der SPD-Politiker feierlich. Doch eine Verfassungsklage kam dazwischen.

Sechs unionsregierte Länder hatten gegen die umstrittene Verabschiedung im Bundesrat vor neun Monaten geklagt. Damals sorgte der Bundesratspräsident, Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit, für einen Eklat, als er ein geteiltes Votum des Landes Brandenburg als Ja-Stimme wertete.

Zur Disposition steht mit dem Zuwanderungsgesetz ein Prestigeprojekt von Rot-Grün, auf das die Partner sich nur unter großen Schwierigkeiten geeinigt hatten.

Gesetz kam nicht rechtmäßig zustande
Das Höchstgericht entschied, dass das Gesetz bei der umstrittenen Abstimmung am 22. März im Bundesrat nicht rechtmäßig zu Stande gekommen ist.

Verfassungsbruch bei Abstimmung
In der umstrittenen Sitzung der Länderkammer hatte der damalige Bundesratspräsident Wowereit das gespaltene Votum Brandenburgs zum Zuwanderungsgesetz als Zustimmung gewertet. Darauf war es zu einem Tumult gekommen, in dessen Folge die Unions-Vertreter das Plenum verließen. Zunächst hatte Brandenburgs Sozialminister Ziel mit „Ja“ und der Innenminister des Landes, Schönbohm, mit „Nein“ gestimmt. Darauf fragte Wowereit beim damaligen Ministerpräsidenten Stolpe nach, der dann mit „Ja“ stimmte. Nach dem Grundgesetz können im Bundesrat die Stimmen eines Landes nur einheitlich abgegeben werden

Das Urteil der acht Richter könnte die Stabilität der Koalition erheblich in Mitleidenschaft ziehen. Sollte das Gericht der Klage unionsregierter Bundesländer Recht geben und das Gesetz stoppen, droht dem Bündnis eine neue Belastungsprobe. Denn jetzt ist die rot-grüne Reform geplatzt.

Rot-Grün am Scheideweg
Für die Koalition ist das eine Katastrophe. Drei Jahre lang war das Gesetz vorbereitet worden. In zähen Verhandlungen hatten SPD und Grüne schließlich einen Konsens gefunden, der auf eine breite gesellschaftliche Zustimmung traf. Jetzt geht die Debatte über die Neuregelung der Zuwanderung von vorne los - und das eineinhalb Monate vor den Landtagswahlen in Hessen und Niedersachsen!

Kommt eine Große Koalition?
Die Grünen fürchten vor diesem Hintergrund einen Kompromiss der Volksparteien zu ihren Lasten, die zugleich den Spekulationen um eine Große Koalition neue Nahrung geben könnte. Gesetzespassagen, die für die Menschenrechtspartei auch symbolisch von großer Bedeutung sind – zum Beispiel der humanitäre Flüchtlingsschutz –, könnten verwässert werden, warnen führende Grüne. Und die Union hat bereits Bereitschaft zu Kompromissen signalisiert.

Im Parteirat am Montag nahm die Debatte über mögliche Folgen des Karlsruher Urteils denn auch am meisten Zeit in Anspruch. "Wenn das Gesetz nicht bestätigt wird, wird es für uns richtig schwierig", sagt ein Parteiratsmitglied. Jede mögliche Verständigung zwischen SPD und Union werde "in der Tendenz nicht in unsere Richtung gehen." Aus der Fraktionsführung verlautet, das Gesetz sei im Ringen mit Schily derart "auf Kante genäht worden, dass weitere Kompromisse kaum noch möglich sind."

18.12.2002 08:35