Unfallrenten: Ministerien prüfen weitere Vorgangsweise
- Bisher 26,4 Mio. Euro an Härteausgleich bezahlt
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Die am Dienstag bekannt gewordene Aufhebung der Unfallrenten-Besteuerung durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) sorgt nun für Arbeit bei den Experten im Sozial- und Finanzministerium. Aus beiden Ressorts hieß es am Mittwoch auf Anfrage der APA, man prüfe die neue Lage. Aufgehoben wurde die Unfallrenten-Besteuerung für die vergangenen beiden Jahre. Die Größenordnung des nun für den Staatssäckel entstandenen "Problems" wird im Finanzministerium mit einmalig rund 100 Mio. Euro angegeben.
Im Finanzministerium hieß es, man arbeite an einer korrekten Lösung für die Rückerstattung der zuviel bezahlten Steuer. Betroffen sein dürften rund 80.000 Personen.
Berücksichtigt werden muss dabei jedenfalls der Härteausgleich, der zur Abfederung der Unfallrenten-Besteuerung geschaffen worden war. Anspruchsberechtigt sind jene Bezieher von Unfallrenten, deren Anspruch auf einem Unfall beruht, der vor dem 30. Juni des Vorjahres geschehen ist und die inklusive Unfallrente maximal 16.714,75 Euro jährlich verdienen. Der Härteausgleich aus dem "Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung" muss alljährlich beantragt werden.
Bisher sind laut Sozialministerium für beide Jahre - die Besteuerung und damit die Rückerstattung wurden erst 2001 eingeführt - 48.000 derartige Verfahren eingeleitet worden. 32.000 Verfahren sind abgeschlossen, ausgezahlt wurden 26,4 Mio. Euro.
Im Finanzministerium, wo noch an der Erhebung der genauen Daten gearbeitet wird, geht man weiters davon aus, dass von den rund 107.000 Beziehern von Unfallrenten rund 25.000 einen vollen Härteausgleich bekommen. Für rund 80.000 wird es demnach auf Grund des Erkenntnisses der Höchstrichter die Rückerstattung geben. Wie diese Rückzahlung und Rückabwicklung der Steuerbescheide abgewickelt werden soll, werde noch geprüft.
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