Samstag, 21. Dezember 2002

Wurst-Opfer klagen Schmerzensgeld ein

  • 11 Opfern wurde bereits ein Teilbetrag von 500 € zugestanden
  • Monster-Prozess noch nicht zu Ende - Anwalt geht in Berufung

Der Strafprozess um den Kinderarzt Franz Wurst (82) wird noch eine Reihe von Zivilverfahren nach sich ziehen. Das Geschworenengericht hat am Freitagabend elf mutmaßlichen Missbrauchsopfern ein Teilschmerzensgeld von jeweils 500 Euro zugestanden. "Doch dies ist nur ein symbolischer Betrag", sagte der Klagenfurter Anwalt Georg Schuchlenz, welcher die Interessen der Opfer vertritt. Zwölf hatten sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen, elf hatten Schmerzensgeld geltend gemacht.

Ihre Forderungen lauten auf jeweils 50.000 Euro. Schuchlenz rechnet damit, dass es im Summe 30 bis 40 Verfahren geben wird, weil sich noch andere ehemalige Patientinnen und Patienten, die von dem Arzt missbraucht worden sein sollen, anschließen werden. Doch dazu ist es erforderlich, dass das Strafurteil rechtskräftig ist. Wurst hat bekanntlich über seinen Verteidiger Helmut Sommer Nichtigkeit und Berufung angemeldet.

Für jene Missbräuche, die sich im Bereich des LKH Klagenfurt - wo Wurst Vorstand der Heilpädagogischen Abteilung gewesen ist - zugetragen haben sollen, wird die damalige Versicherung des Spitals zu den Leistungen herangezogen werden. Laut Schuchlenz habe sie bereits erkennen lassen, an außergerichtlichen Vergleichen interessiert zu sein. Zu Missbräuchen sei es aber auch in der Privatordination des Herrn Professor gekommen. In diesen Fällen wird sich wohl das Zivilgericht mit den Schadenersatzforderungen auseinander setzen müssen.

"Die Schmerzensgeldforderungen sind Sache des Pflegschaftsgerichtes", erklärte dazu Anwalt Sommer. "Sie müssen von der Sachwalterschaft genehmigt werden, weil mein Mandant nicht dispositionsfähig ist."

21.12.2002 13:40