Donnerstag, 19. Dezember 2002

Die Anklage: Anstiftung zum Mord und Pädophilie

  • Kinderarzt Wurst und Handlanger Thomas H. droht lange Haft

Seit vielen Monaten schleppt sich der Mordprozess Wurst in Klagenfurt nun schon dahin: Jetzt endlich fallen die Urteile. Worum geht es bei der langen Gerichtsverhandlung? Hier die wesentlichsten Punkte:

Am Landesgericht Klagenfurt wurde Anfang April nach langer Vorlaufzeit und schwierigen Ermittlungen der spektakuläre Prozess um den Mord an der bekannten Kindergartenpädagogin Hilde Wurst eröffnet.

Mord Ende 2000
Am 8. Dezember 2000 war die Kindergartenpädagogin Hilde Wurst, damals 78 Jahre alt, tot in ihrer Villa in Pörtschach aufgefunden worden. Zunächst war von einem Unfall die Rede. Als die Gendarmen auf ein blutbeschmiertes Tuch stießen, wurde Mordalarm gegeben. Zwei Tage später wurde Thomas H., ein Patenkind des Ehepaares, als mutmaßlicher Täter ausgeforscht. Er gab nach anfänglichem Leugnen zu, die Frau erstickt zu haben. Begründung: Sie sei "im Weg gestanden".

"Bestimmung zum Mord"
Der Mordtat selbst angeklagt ist Thomas H. (21). Dem Ehemann des Opfers, dem ehemaligen Primararzt Franz Wurst (82), wird "Bestimmung zum Mord", konkret: ein Mordauftrag, vorgeworfen.

Das ist aber nicht alles. Als "Nebenklage" stand der bekannte und bis zum Skandal weithin geehrte Kinderarzt wegen des sexuellen Missbrauchs seiner kleinen Patienten und der Ausnutzung des Kindern und Jugendlichen sowie Ausnützung eines Autoritätsverhältnisses vor Gericht.

Über 30 Jahre Kinderschändung
In der Folge belastete der Bursch Franz Wurst massiv. Dieser soll nicht nur zur Tat angestiftet, sondern auch seinen Patensohn über Jahre hinweg sexuell missbraucht haben. Am 19. Dezember 2000 wurde der betagte Arzt festgenommen. In den folgenden Wochen und Monaten meldeten sich bei den Kriminalisten zahlreiche Männer und Frauen, welche angaben, von Wurst ebenfalls sexuell missbraucht worden zu sein. Teilweise lag dies bereits 30 Jahre und länger zurück.

Seinen pädophilen Neigungen soll der Mediziner nachgegangen sein, indem er sich zumindest lange Jahre hindurch unter vier Augen besonders eingehend mit den Geschlechtsteilen der Kinder beschäftigt hat.

In den achteinhalb Monaten des Prozesses wurden an die 100 Zeugen sowie Gutachten aus den Bereichen Psychiatrie, Kinderneuropsychiatrie und Gerichtsmedizin gehört. Der deutsche Kinderpsychiater Joest Martinius bezeichnete die von den Zeugen beschriebenen "Untersuchungsmethoden" von Wurst an Kindern und Jugendlichen als "sexuell motivierte Handlungen, sofern diese Aussagen auch stimmen".

Wegen seines guten Rufs glaubte den Kindern, die sich dagegen zu wehren versuchten, niemand.

19.12.2002 22:36