Donnerstag, 19. Dezember 2002

Kärntner Kinderarzt zu 17 Jahren Haft verurteilt

  • Bestimmung zum Mord und sexueller Missbrauch von Kindern
  • Monster-Prozess noch nicht zu Ende - Anwalt geht in Berufung

Der bekannte Kinderarzt Franz Wurst (82) wurde Freitag am Abend am Landesgericht Klagenfurt von den Geschworenen der Bestimmung zum Mord sowie des sexuellen Missbrauchs von Kindern schuldig erkannt und fasste eine Freiheitsstrafe von 17 Jahren aus. Sein Patensohn, der 21-jährige Thomas H., wurde wegen Mordes zu zwölf Jahren Haft verurteilt.

Während H. das Urteil annahm, meldete Wurst Nichtigkeit und Berufung an. Erster Staatsanwalt Gottfried Kranz gab keine Erklärung ab.

Der Erstangeklagte Thomas H. war immer geständig, die damals 78 Jahre alte Kindergartenpädagogin Hilde Wurst am 8. Dezember 2000 in der Villa des Ehepaares getötet zu haben. Der betagte Arzt hingegen wies bis zuletzt jede Schuld von sich. Deshalb hatte auch sein Verteidiger Helmut Sommer einen Freispruch in allen Anklagepunkten gefordert. Die Laienrichter sahen es jedoch als erwiesen an, dass Wurst seinen Patensohn zur Tat angestiftet hatte. Eine Tötung der Frau durch ihren Gatten schlossen sie jedoch aus. Der sexuelle Missbrauch wurde in allen angeklagten Fällen bejaht.

Der Vorsitzende des Geschworenensenates, Wilfried Kirchlehner, begründete die Urteile mit dem Wahrspruch der Laienrichter. Zum Strafausmaß meinte er, dass bei Thomas H. dessen Geständnis und die Rolle als ein mutmaßliches Missbrauchopfers des Arztes Milderungsgründe seien. Der Strafrahmen für Mord beträgt bei einem Jugendlichen bis zu 20 Jahre.

Bei Franz Wurst wiederum wurden keine Milderungsgründe festgestellt. Als erschwerend wurde die Tatwiederholung über viele Jahre angesehen. "Absolut verwerflich ist, dass sich ein Arzt an Kindern vergriffen hatte, welche diesem anvertraut waren", führte Kirchlehner aus.

Nach der Urteilsverkündung wollte sich Wurst an die Geschworenen wenden. "Es ist mir völlig unverständlich", sagte er, worauf er vom Vorsitzenden sofort unterbrochen wurde: "Sie legen ohnehin Rechtsmittel ein."

Anwalt beschimpft Zeugen
Jene etwa 100 Zeugen, die Wurst beschuldigten, sie sexuell missbraucht zu haben, bezeichnete dessen Anwalt Sommer als "psychisch auffällig" und "krank". Die Aussagen dieser Personen wären "eine schwankende Unterlage für die Vernichtung der Existenz eines angesehenen Arztes". Der Anwalt wollte den Zeugen und Zeuginnen nicht vorwerfen, gelogen zu haben. Vielmehr würden sich die ehemaligen Patienten Wursts "wegen der massiven medialen Vorverurteilung" falsch erinnern.

Wurst versuchte alten Trick auch bei Geschworenen
Die auffällige Übereinstimmung in den Zeugenaussagen sei durch das "durch die Kriminalpolizei festgelegte Befragungsschema" und die Medienberichterstattung zu erklären. An die Geschworenen gewandt fragte Wurst: "Wem glauben sie? Dem angesehenen Arzt oder den damals jugendlichen, psychisch auffälligen Patienten?"

Durch diesen Vergleich war er tragischerweise über 30 Jahre allen Anfechtungen entkommen - niemand glaubte kleinen Kindern, alle dem "Gott in Weiß".

19.12.2002 22:24