Dienstag, 17. Dezember 2002

Strafgefangener vergewaltigte Sozialarbeiterin

  • Wird in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen

Dramatische Ereignisse im heurigen August beschäftigten am Dienstagnachmittag einen Schöffensenat des Landesgerichtes Steyr in Oberösterreich: Ein Strafgefangener hatte bei einem Ausgang eine Sozialarbeiterin vergewaltigt und ihr anschließend noch die Brieftasche geraubt. Der Sachverständige bezeichnete in seinem Gutachten den Angeklagten als geistig abnorm. Das Urteil: Der 41-Jährige wird in eine Anstalt eingewiesen.

Mit der Einweisung in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher endete am Dienstagnachmittag in Steyr der Prozess gegen jenen 41-Jährigen, der im August des heurigen Jahres eine Sozialarbeiterin vergewaltigt hatte.

Der Angeklagte hat bereits eine lange kriminelle "Karriere" hinter sich, in deren Verlauf er seine Gefährlichkeit unter Beweis gestellt hat. 1982 hatte er in München einen Mord begangen und verbüßte eine langjährige Haftstrafe. Kurz nach seiner Entlassung vergewaltigte er 1998 eine Kellnerin und raubte ihr anschließend die Brieftasche. Deswegen hatte er in der Vollzugsanstalt Garsten vier Jahre abzusitzen. Anfang 2003 hätte er entlassen werden sollen.

Am 6. August 2002 bekam er "Ausgang", um in Steyr eine Logopädin aufzusuchen, da er eine schwere Sprachstörung aufweist. Begleitet wurde der Strafgefangene von einer Sozialarbeiterin. Der Termin mit der Logopädin fiel aber aus, der Mann äußerte in der Folge den Wunsch, nach Gleink bei Steyr zu fahren. Dort angekommen, wollte er einen "Spaziergang" machen. Die Sozialarbeiterin war einverstanden, gemeinsam gingen sie über einen Weg bis zu einem Wald. Dort fiel der 41-Jährige über die Sozialarbeiterin her und vergewaltigte sie. Bevor er flüchtete, nahm er seinem Opfer noch die Brieftasche ab. Der Mann wurde kurze Zeit später in Steyr gefasst.

Beim Prozess - die Anklage lautete auf Vergewaltigung und schweren Diebstahl - zeigte sich der 41-Jährige in der Sache geständig, das bestätigte auch seine Verteidigerin. Sie verwies aber darauf, dass es die zentrale Frage sei, ob der Angeklagte zurechnungsfähig ist oder nicht. Laut psychiatrischem Gutachten ist er nicht nur "geistig abnorm" sondern auch für die Zukunft als gefährlich anzusehen. Der Staatsanwalt verlangte daher die Einweisung des Mannes in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Am Nachmittag wurde dann die vergewaltigte Sozialarbeiterin als Zeugin befragt. Dabei wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

Das Schöffengericht folgte den Ausführungen des Sachverständigen, der den Angeklagten als unzurechnungsfähig eingestuft hatte. Es kam daher zu keinem Schuldspruch, sondern nur zu der Einweisung. Weiters erläuterte der Sachverständige, dass bei dem 41-Jährigen eine "Abartigkeit höheren Ausmaßes" vorliege, dieser lebe seine Triebimpulse "ohne Rücksicht auf die Konsequenzen" aus. Es sei bei dem Mann eine "organische affektive Persönlichkeitsstörung" vorhanden.

Der Angeklagte verzichtete auf Rechtsmittel, ebenso der Staatsanwalt.

17.12.2002 15:53