Hochwasser: Amtshaftungsklagen gegen die Republik
- Vorwurf der unterlassenen Hochwasservorsorge
Die Republik Österreich kommt vor Gericht! Der Auslöser: Die verheerenden Hochwasser-Katastrophen vom vergangenen August. Der Wiener Rechtsanwalt Georg Zanger hat am Dienstag Musterklagen im Namen eines betroffenen Landwirtes, zweier Unternehmer und einer privaten Hauseigentümerin gegen die Republik beim jeweils zuständigen Gericht eingebracht, wie er in einer Pressekonferenz am Dienstag in Steyr berichtete. Damit besteht für die Opfer Hoffnung auf vollen Schadenersatz.
Es geht um Amtshaftungsklagen mit dem Vorwurf der unterlassenen Hochwasservorsorge. Sollten die Kläger Recht bekommen, könnten sie und auch andere Opfer in ähnlicher Lage mit vollem Schadenersatz rechnen, verspricht sich Zanger.
Keine "höhere Gewalt"
Der Rechtsanwalt will das Hochwasser und die von ihm verursachten Schäden nicht als "höhere Gewalt" sehen. Er ist - unter Hinweis auf die Bundesverfassung - der Ansicht, dass der Bund für Wasserrechtsangelegenheiten zuständig sei und auf Grund des Wasserrechtsgesetzes an Orten, wo es immer wieder Hochwasser gebe, zur Errichtung von Wasserverbänden verpflichtet sei, die ihrerseits für Schutzbauten verantwortlich seien. Das habe die Republik unter anderem in Steyr in Oberösterreich, aber auch in Etsdorf in Niederösterreich unterlassen. Zanger brachte entsprechende Amtshaftungsklagen gegen die Republik ein.
Jahrelang zugesehen
Anders liege der Fall in Ardagger in Oberösterreich: Dort sollen sowohl die Republik als auch die Donaukraftwerke geklagt werden, weil dort beide "zugesehen" hätten, wie jährlich wiederkehrend Schlamm aus den Kraftwerken die Auen entlang der Donau zugedeckt hätte. Dadurch sei ein Hochwasserschutzgebiet so zugeschüttet worden, dass es zuletzt keinen Schutz mehr geboten habe.
Abschluss in einem Jahr?
Zanger will erreichen, dass die Verfahren auf die zentrale Frage der Haftung eingeschränkt werden und auf die Befragung von Zeugen und das Beweisverfahren für die Höhe des Schadens vorerst verzichtet werde. Er rechnet damit, dass die Verfahren durch alle drei Instanzen gehen werden, sie könnten bei flottem Verlauf in einem Jahr abgeschlossen sein. Der Rechtsanwalt bemüht sich zudem darum, dass die Republik auf Verjährung für alle Geschädigten verzichtet.
Weitere Klagen angekündigt
Darüber hinaus kündigte Zanger am Dienstag in Steyr weitere Amtshaftungsklagen an, bei denen es um Ansprüche gegen Gemeinden und Länder gehe. Er will bei Gericht Schäden einklagen, die durch "rechtswidrige" Baugenehmigungen entstanden seien - die trotz des Wissens der Behörde von der Gemeinde erteilt worden seien, dass die Liegenschaften im Hochwasserschutzgebiet situiert seien.
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