Acht Jahre Haft für Kärntner Landesbediensteten
- Wegen versuchten Totschlags - Urteil nicht rechtskräftig

Wegen versuchten Totschlags wurde Montag Abend am Landesgericht Klagenfurt ein 46-jähriger Landesbediensteter aus der Landeshauptstadt zu acht Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft meldete Berufung an, der Angeklagte erbat drei Tage Bedenkzeit.
Der Mann hatte am 24. August im Marietta-Bad in Reifnitz am Wörthersee seine ehemalige Lebensgefährtin mit einem Messer attackiert. Die um ein Jahr jüngere Lehrerin erlitt dabei schwere Verletzungen. Staatsanwalt Friedrich Borotschnik hatte deshalb versuchten Mord angeklagt. Die Geschworenen (fünf Frauen und drei Männer) verneinten jedoch die Mordabsicht. Ihr Wahrspruch lautete auf versuchten Totschlag, begangen in einem allgemein begreiflichen heftigen Gemütszustand. Dem Ankläger sind jedoch die acht Jahre zu wenig, weshalb er Berufung anmeldete.
Der Verteidiger des Angeklagten, Wilhelm Eckart, hatte in seinem Schlussplädoyer die Absicht verneint und eine Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung gefordert.
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