EU-Kommission geht gg. Staatshilfen für Fluglinien vor
- Olympic Airways muss 194 Mio. Euro zurückzahlen
Die EU-Kommission geht verstärkt gegen unlauteren Wettbewerb durch staatliche Beihilfen in der europäischen Luftfahrtbranche vor. Sie verpflichtete die griechische Fluggesellschaft Olympic Airways am Mittwoch zur Rückzahlung von 194 Mio. Euro an die öffentliche Hand. Außerdem startet die Kommission ein Untersuchungsverfahren gegen den irischen Billigflieger Ryanair.
EU-Verkehrskommissarin Loyola de Palacio sagte auf einer Pressekonferenz, Olympic Airways habe von Vergünstigungen profitiert, die gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstießen. So habe das vor der Privatisierung stehende Staatsunternehmen ungerechtfertigterweise Barmittel sowie andere Vorteile erhalten. Der griechische Verkehrsminister Christos Verelis kündigte an, die Rückzahlungsanordnung vor Gericht anzufechten.
Die EU-Kommission will außerdem ein formelles Untersuchungsverfahren gegen Ryanair starten. Geprüft wird dabei, ob das Unternehmen wettbewerbswidrige Unterstützung von der belgischen Provinz Wallonien und dem südbelgischen Flughafen Charleroi erhalten hat, als es Charleroi 2001 zu einem seiner europäischen Verkehrsknotenpunkte machte. Die Kommission reagiert damit auf eine entsprechende Beschwerde eines nicht genannten Ryanair-Konkurrenten aus dem vergangenen Jahr.
Ryanair-Chef Michael O'Leary dementierte, dass seine Gesellschaft besondere Vergünstigungen von dem Flughafen erhalten habe. Auch der Flughafen Charleroi erklärte, die Geschäftsbeziehungen zu dem Billigflieger hätten nicht gegen belgische Wettbewerbsgesetze verstoßen. Ryanair-Aktien verloren an der Londoner Börse 4,42 Prozent auf 440 Pence.
Die Kommission wies ferner Pläne der französischen Regierung zurück, den Zeitraum auszuweiten, für den Air France wegen des Geschäftsausfalls nach den Anschlägen am 11. September 2001 staatliche Ausgleichszahlungen erhält. Damals hatte die Kommission finanzielle Hilfen zur Abdeckung der ersten vier Tage nach den Anschlägen erlaubt, als der US-Luftraum geschlossen war. Die EU-Kommission hatte Air France damals 54,9 Mio. Euro an Staatshilfen genehmigt. De Palacio sagte, Frankreich strebe eine Abdeckung für einen Zeitraum von acht Tagen an. Dies sei aber inakzeptabel. Aus EU-Kreisen hieß es, jede Hilfe, die über die vereinbarten vier Tage hinausgehe, müsse wieder zurückgezahlt werden.
Ferner kündigte die EU-Kommission eine Untersuchung gegen die spanische Fluggesellschaft Intermediacion Aerea an. Dabei geht es um Hilfen der Provinzbehörden in Katalonien für eine Flugverbindung in Spanien.
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