2002: Neuer Kollektivvertrag für Leiharbeiter in Metallbranche
- Mindestlöhne steigen um 2,3 Prozent
Für die rund 30.000 Leiharbeiter in der Metallbranche haben die Sozialpartner schon Ende 2002 einen neuen Kollektivvertrag ausgehandelt. Die Mindestlöhne wurden um 2,3 Prozent angehoben. Bei den Ist-Löhnen wurde vereinbart, dass Überzahlungen der kollektivvertraglichen Mindestlöhne aufrecht zu erhalten sind.
Das Tagesgeld für Übernachtungen wurde auf 26,40 Euro erhöht, teilte die Gewerkschaft Metall-Textil (GMT) mit.
Überstundenausgleich muss bezahlt werden
Im Rahmenrecht gab es folgende Vereinbarungen: Die Regelung des Zeitausgleichs für Überstunden wurde von jener für flexible Arbeitszeiten getrennt und erweitert. Seither darf die Grundstunde in Zeitausgleich abgegolten werden, der Überstundenzuschlag ist in Geld zu bezahlen.
Es dürfen maximal 60 Gutstunden angesammelt werden. Die gemeinsame Höchstgrenze für Zeitguthaben aus flexibler Arbeitszeit und Überstunden (Grundstunden) wurde auf 80 erhöht.
Mit 1. Jänner 2003 traten auch Lohnzuschläge für Hochlohn-Branchen in voller Höhe in Kraft. Diese Zuschläge wurden schon im Jänner 2002 vereinbart.
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